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Nicht bremsen, wenn eine Katze vors Auto läuft

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Nicht bremsen, wenn eine Katze vors Auto läuft

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    Verkehrspolizei warnt: Rechtsprechung und Gewohnheit gehen im Straßenverkehr oft auseinander Kempten (buc). Eine alltägliche Situation: Einem Autofahrer springt plötzlich eine Katze vor den Wagen. Er steigt auf die Bremse ­ und ein nachfolgendes Auto kracht in den Kofferraum. Wer ist schuld? Nur der Hintermann, weil der auf seinen Abstand achten muss? Auch der andere Autofahrer bekommt mindestens eine Verwarnung, denn: 'Er hat aus einem so genannten ,nichtigen Grund ` gebremst', erklärt Werner Thoma, Leiter der Kemptener Verkehrspolizei (VPI).

    Gerade was Tiere angeht, habe es im Lauf der Jahre eine Reihe obergerichtliche Urteile gegeben, so Thoma. 'Und die sind recht hart: Auf Deutsch gesagt müssen Autofahrer kleine Tiere überfahren, eine Vollbremsung wegen Igel, Hase, Katze oder kleinem Hund ist kein zwingender Grund'. Denn die Richter gehen davon aus, dass ein Auto einen Zusammenprall etwa mit einem Hasen ohne größere Gefährdung für die Insassen, die Fahrsicherheit und andere Verkehrsteilnehmer übersteht. Anders sei es, wenn einem ein großes Tier, ein Pferd, ein Reh, eine Kuh, ein Wildschwein oder ein größerer Hund vor den Wagen läuft: 'Hier ist nach der Rechtsprechung die Gefährdung durch eine Kollision größer als durch eine Vollbremsung'.

    Falls es nun aus so einer Situation heraus zu einem Unfall gekommen ist, hänge die Strafe für den Autofahrer von seinem Motiv ab: Hat er nur falsch im Sinne der Straßenverkehrsordnung reagiert, so muss er 35 Euro für eine Verkehrsordnungswidrigkeit zahlen. Anders sieht\'s aber aus, wenn einer aus Ärger gebremst hat, um dem Hintermann eins auszuwischen und dann zu Protokoll gibt, er habe wegen eines Tieres bremsen müssen: Hier könne auch eine Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr folgen.

    Die meisten Autofahrer, meint Thoma, würden wohl instinktiv bremsen, wenn ein kleines Tier vor ihnen auftaucht. Aber eine Vollbremsung ohne Rücksicht auf die eigene Sicherheit und den nachfolgenden Verkehr sollte es dann eben doch nicht sein.

    Recht und Gewohnheit, weiß Kemptens VPI-Chef, gehen im Straßenverkehr noch in einer Reihe anderer Fälle auseinander. Sehr oft werde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten: 'Wenn sich auf dem Ring ein Auffahrunfall mit mehreren Beteiligten ereignet hat, liegt\'s meist daran, dass der Abstand zu gering war'. Erlaubt sind dort 60 km/h, nach der Faustformel 'Halber Tachoabstand' müssten zwischen zwei Fahrzeugen 30 Meter Platz sein. Ein Wert, der in der Praxis freilich nicht machbar sei, sagt Thoma. Allerdings: Ein Viertel des Tachowerts, also 15 Meter, sollte der Abstand schon betragen, sonst könnt\'s gefährlich eng werden.

    Einfädler haben keine Vorfahrt!

    Im Autobahnbereich beobachtet die Verkehrspolizei ebenfalls immer wieder, dass viele nicht auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Weiterer häufiger Fehler: 'Viele Autofahrer wechseln auf die linke Spur, wenn ein Einfädler kommt'. Aber dazu, warnt Thoma, bestehe gar kein Anlass: 'Wer auf der Einfädelspur herankommt, muss warten. Für andere besteht absolut kein Grund, nach links auszuweichen'.

    Auch die Vorschrift 'Fahren auf Sicht' scheinen etliche Autofahrer im Lauf der Jahre völlig verdrängt zu haben: Dies, so Thoma, bedeute, jeder müsse so fahren, dass er innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Vor allem nachts seien da viele viel zu schnell unterwegs. Wohl auch deswegen, weil sie diese Regel nicht mehr im Kopf haben. Teuer kann\'s aber auch werden, wenn man wie der viel geschmähte 'Sonntagsfahrer' ohne triftigen Grund langsam fährt: Das kostet immerhin 25 Euro. Die meisten Autofahrer treten wohl instinktiv auf die Bremse, wenn ihnen plötzlich ein Tier vor den Wagen läuft. Aber Achtung: Vor Gericht ist eine Vollbremsung wegen eines kleinen Tieres kein zwingender Grund. Foto: Ralf Lienert

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