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Neuer Spielplatz ein Schwarzbau?

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Neuer Spielplatz ein Schwarzbau?

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    Kempten (pa). - Die Ludwigshöhe ist auch 'nach Mader' immer noch für Überraschungen gut. So dürfte es nach Ansicht des Mader-Insolvenzverwalters den neuen Spielplatz, den am Montag die Kinder mit großem Hallo in Besitz genommen haben, eigentlich gar nicht geben. Weil nämlich weder die Stadt noch die BSG Allgäu als Nachfolgerin des ursprünglichen Erschließungsträgers Paul Mader bereit sind, das längst bezahlte Grundstück, auf dem jetzt die Spielgeräte aufgestellt wurden, ein zweites Mal zu kaufen. Nach dem Konkurs der Kommunalgrund Mader, die zunächst mit der Erschließung beauftragt war, hatte im Frühjahr die BSG diese Aufgabe übernommen. Und den lange vertrösteten Bewohnern der Ludwigshöhe versprochen, die Resterschließung dieses großen Baugebietes zügig voranzutreiben. Womit auch zwei Spielplätze gemeint waren. Beim ersten Spielplatz im Westen der Ludwigshöhe gab es kein Problem, beim zweiten im Osten legte sich der Insolvenzverwalter, die Ulmer Anwaltskanzlei Pluta, jedoch quer. Begründung: Ein insgesamt 22000 Quadratmeter großes Areal, zu dem auch die Spielfläche gehört, sei laut Grundbuch Eigentum der Kommunalgrund Mader und gehöre deshalb zur Konkursmasse. Tatsächlich, so BSG-Vorstand Mario Dalla Torre, hatte Mader im Jahr 1997 die strittigen Grundstücke für rund 420000 Mark erworben. Bezahlt hatte er sie freilich nicht aus der eigenen Tasche, sondern sich das Geld von den ursprünglichen Grundbesitzern geholt. Vereinbart war, dass er sie nach der Erschließung (es handelt sich um öffentliche Grünflächen und ein Stück Straße) kostenlos an die Stadt Kempten übertragen sollte.

    Nochmal zum Kauf angeboten Da kam allerdings der Zusammenbruch der Kommunalgrund und Maders spektakuläre Flucht dazwischen. Doch das ficht den Insolvenzverwalter nicht an. Eigentum ist Eigentum, meint er, und hat der Stadt sowie der BSG die Grundstücke noch einmal zum Kauf angeboten. Als beide abwinkten, forderte er den neuen Erschließungsträger auf, sich per Unterlassungserklärung zu verpflichten, auf den Grundstücken 'jegliche Baumaßnahmen zu unterlassen'. Andernfalls sei eine Vertragsstrafe von 10000 Euro fällig. Weil das mit einiger Verzögerung bei ihm landete, stellte BSG-Vorstand Dalla Torre zu diesem Ansinnen fest: 'Die Unterlassung kann ich schon deshalb nicht unterschreiben, weil der Spielplatz bereits fertig ist.' Um dann hinzuzufügen: 'Wir hätten den Spielplatz aber auch gebaut, wenn das Schreiben ein paar Wochen früher gekommen wäre. Schließlich warten die Kinder seit vier Jahren darauf, und wir haben einen klaren Auftrag von der Stadt, die Resterschließung möglichst schnell durchzuziehen.' Dabei bleibt es auch, bekräftigt der stellvertretende Baureferent Peter Riegg: 'Die BSG hat volle Rückendeckung durch die Stadt, ihr Vorgehen war mit uns abgestimmt.' Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, so Baujurist Riegg, vertrete die Stadt nämlich die Rechtsauffassung, dass die BSG den Spielplatz herstellen durfte. Denn zwar sei Mader rein formal noch Grundstückseigentümer: 'Aber Eigentum ist nicht gleich Besitz.' Laut Vertrag habe Mader die Grundstücke nämlich nur treuhänderisch übernommen: 'Sie waren sozusagen bei ihm geparkt, bis er sie nach Abschluss der Gesamterschließung in den Besitz der Stadt freigegeben hätte.' Dazu, so Riegg, sei es durch den Konkurs zwar nicht mehr gekommen: 'Aber Mader hatte der Stadt das Besitzrecht bereits eingeräumt, bevor er in Insolvenz gegangen ist.'

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