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Neue Tarife fürs Taxifahren

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Neue Tarife fürs Taxifahren

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    Am 1. Oktober sind die Gebühren im Landkreis gestiegen Lindau/Westallgäu (ee). Die Kraftstoffpreise steigen. Das spüren Privatleute wie Firmen. Auch die Taxiunternehmer im Landkreis Lindau haben höhere Tankrechnungen. Das ist aber nur ein Grund, weshalb seit 1. Oktober neue Taxigebühren gelten. Die Firmen wollen auch mehr Transparenz in ihr Tarifsystem bringen - so sind Anfahrten in Lindau jetzt umsonst.

    'Alles ist teurer geworden, vor allem die Benzinpreise - wir haben aber seit über vier Jahren die gleichen Preise', gibt Taxiunternehmer Bernd Gagewski zu bedenken. Zuletzt waren die Beförderungsentgelte im Kreis Lindau mit dem Währungswechsel zum Euro Anfang 2002 angehoben worden. 'Die jetzigen Änderungen gehen auf die Initiative der Taxiunternehmer zurück', stellt Tobias Walch, der Leiter der im Landratsamt für diesen Bereich zuständigen Abteilung, fest. Denn das Landratsamt muss die neuen Gebühren genehmigen. Dabei seien die höheren Benzin- und Dieselpreise nur ein Aspekt gewesen, die Taxitarifordnung zu ändern.'Die Firmen wollten jetzt zudem ein transparenteres System für die Beförderungsentgelte schaffen', schildert Walch. Das betreffe vor allem den Punkt, wenn Kunden sich telefonisch ein Taxi bestellen und dabei bisher ganz unterschiedliche Anfahrtstarife bezahlen sollten, je nachdem, woher das einzelne Fahrzeug gerade gekommen ist. Das habe oftmals unzufriedene Kunden zur Folge gehabt. Jetzt ist klar: Innerhalb des Lindauer Stadtgebietes (Tarifzone I) ist die Anfahrt frei. Darüber hinaus gilt ab der Zonengrenze der Mindestfahrpreis von 2,50 Euro plus 80 Cent je Kilometer. Nicht geändert hat sich der Preis für Wartezeiten des Taxifahrers: Pro 36 Sekunden werden 20 Cent fällig. Neu ist, dass für die beiden zugelassenen Großraumtaxis eigene Tarife gelten: Hier gilt ein Mindestfahrpreis von 3,50 Euro, die Kilometerkosten liegen je nach Entfernung zwischen 3,40 und 1,80 Euro. 'Der Unternehmer muss den Kunden allerdings darauf hinweisen, dass die Fahrt in diesem Fahrzeug teurer ist als in einem normalen Taxi', verweist Walch. Wenn also jemand in einer Taxizentrale anruft und ausdrücklich ein Großraumtaxi verlangt, muss ihm der höhere Beförderungspreis sofort genannt werden. Will aber eine vierköpfige Familie samt Gepäck zum Bahnhof gebracht werden, und die Zentrale entscheidet von sich aus, das Großtaxi zu schicken, dann darf sie nur den normalen Preis verlangen - denn der Tarif III gilt nur, wenn fünf oder mehr Gäste gleichzeitig befördert werden oder eben dieses Fahrzeug ausdrücklich verlangt wird. Fürs Westallgäu gelten im Übrigen leicht abweichende Tarife: So liegt hier der Mindestfahrpreis bei 2,70 Euro, während die weiteren Kilometer nur 75 Cent kosten. Dem Landratsamt gegenüber haben die Taxiunternehmer argumentiert, dass im oberen Kreisgebiet überwiegend längere Fahrten stattfinden, während am bayerischen Bodensee der Großteil der Taxis innerhalb von Lindau unterwegs ist.

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