Mitunter treiben ihre Auftritte Anlieger an den Rand der Verzweiflung: Die Rede ist von Straßenmusikern in der Füssener Fußgängerzone. Um das Problem von stundenlangen Darbietungen mit begrenzter Qualität in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung nun ein neues Regelwerk für diese Künstler in Zusammenarbeit mit Werbegemeinschaft und Polizei erarbeitet.
So dürfen die Künstler nur nach vorheriger Anmeldung im Rathaus höchstens fünf Tage im Monat in der Altstadt musizieren – aber zum Beispiel nicht bei Großveranstaltungen wie 'Füssen goes Jazz'. Die Sondernutzungserlaubnis kostet künftig auch Geld: für einen Tag 5 Euro, für bis zu fünf Tage 15 Euro. Nach einer längeren Debatte befürwortete der Bau- und Verkehrsausschuss diese Regelung, die aber noch endgültig vom Stadtrat beschlossen werden muss.
Mehr über die neuen Regelungen finden Sie in der Allgäuer Zeitung vom 06.06.2014 (Seite 25). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper