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Neue Corona-Regeln treten in Kraft: Das gilt ab Montag in Bayern

Inzidenz von 35 wird für Ungeimpfte entscheidend

Neue Corona-Regeln treten in Kraft: Das gilt ab Montag in Bayern

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    Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). (Archivbild)
    Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). (Archivbild) Foto: picture alliance/Peter Kneffel/dpa

    Am Montag treten im Freistaat Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit setzt der Freistaat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um. Das hat Bayern Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitagnachmittag bekannt gegeben. "Wir senken den Schwellenwert für Testungen (...) weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab", erläutert Holetschek die Beschlüsse. 

    Testpflicht bei Inzidenz von über 35

    Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3-G-Regel. Der Zutritt ist dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt. Das betrifft folgende Bereiche.

    • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. 
    • ein Besuch der Innengastronomie.
    • körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, also beispielsweise der Friseur-Besuch. 
    • der Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen. (Konkreter wird das Gesundheitsministerium nicht).
    • die Sportausübungen in geschlossenen Räumen.
    • die Beherbergungen in geschlossenen Räumen, also beispielsweise im Hotel. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.
    • der Krankenhaus-Besuch. Bei dem Besuch von Alten- und Pfelgeheimen gilt bereits inzidenzunabhängig eine Testpflicht. Beim Krankenhaus-Besuch gilt die Testpflicht ab einer Inzidenz von über 35. 

    Kinder bis zum sechsten Geburtstag von Testpflicht ausgenommen

    Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium gelten die Test maximal 24 Stunden, ein PCR-Test ist 48 Stunden gültig. "Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt", teilt das Ministerium mit. Genesene und vollständig Geimpfte sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen. 

    Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen 

    Große Sport- und Kulturveranstaltungen "mit länderübergreifendem Charakter" bleiben auch in Zukunft inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Der Freistaat erhöht bei solchen Veranstaltungen die zulässige Höchstzuschauerzahl. Die maximale Auslastung wird auf 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen, erhöht.

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