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Neue Corona-Regeln: Das gilt in Ihrem Landkreis

Corona-Regeln im Allgäu

Neue Corona-Regeln: Das gilt in Ihrem Landkreis

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    Ab einer Inzidenz von 35 gilt in Innenräumen größtenteils die 3G-Regel. (Symbolbild)
    Ab einer Inzidenz von 35 gilt in Innenräumen größtenteils die 3G-Regel. (Symbolbild) Foto: pasja1000 auf Pixabay

    Die Corona-Regeln können schon das ein oder andere Mal für Verwirrung sorgen. Wir geben Ihnen eine Überblick, welche Einschränkungen und Lockerungen bei den jeweiligen Inzidenzwerten in Kraft treten. 

    Übersicht der Allgäuer Regionen: Wo gilt was?

    Das gilt bei einer Inzidenz von über 35

    Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 müssen Ungeimpfte bei folgenden Aktivitäten einen negativen Test vorweisen:

    • bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dasselbe gilt auch für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
    • beim Besuch von Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
    • bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen.
    • bei körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur.
    • beim Besuch der Innnengastronomie.
    • bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Also Theater, Opern, Kino oder Konzerthäusern.
    • Gäste in Hotels und ähnlichem müssen bei der Ankunft und dann alle weiteren 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.
    • Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen müssen zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen.
    • bei einem Besuch in einem Pflegeheim gilt die Testpflicht inzidenzunabhängig.  

    Diese Tests gelten

    • ein PCR-Test gilt 48 Stunden.
    • ein Antigegntest gilt 24 Stunden.
    • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorge- nommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) ist ebenfalls gültig. Er gilt für 24 Stunden.

    Diese Personen brauchen keinen Test

    • asymptomatische Personen, die entweder geimpft oder genesen sind,
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
    • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Laut dem Landratsamt Unterallgäu reicht für Schülerinnen und Schüler als Nachweis beispielsweise der Schulausweis, eine Schulbesuchsbestätigung, ein Schülerticket in Verbindung mit einem Ausweis oder ein anderes Dokument - auch in den Ferien. "Angesichts der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Kinder im Grundschulalter, wie etwa Sechs- oder Siebenjährige, automatisch von der Testpflicht befreit sind", so das Landratsamt.

    Das gilt bei einer Inzidenz von über 50

    Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, werden die Regeln weiter verschärft. Hier ein Überblick, was sich dann ändert: Allgemeine Kontaktbeschränkungen Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist dann nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt. Dabei darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Bei der Gesamtzahl werden Kinder unter 14 Jahren und vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass

    • Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass, dürfen sich nur noch 25 Menschen innen und 50 außen treffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen werden geimpfte und genesene Personen bei der Gesamtzahl der zulässigen Besucher ebenfalls mitgezählt. Laut der Stadtverwaltung Kaufbeuren brauchen Ungeimpfte außerdem einen negativen Corona-Test.
    • Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen oder Vereinssitzungen dürfen sich nur noch 25 Menschen innen und 50 außen treffen. Bei privaten Veranstaltungen werden geimpfte und genesene Personen bei der Gesamtzahl der zulässigen Besucher nicht mitgezählt. Laut der Stadtverwaltung Kaufbeuren brauchen Ungeimpfte außerdem einen negativen Corona-Test. 

    SchulenFür Schüler und Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen besteht Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

    Landratsämter geben Änderungen bekannnt

    Die Landratsämter bzw. die Stadtverwaltungen geben jeweils bekannt, in welchem Inzidenzbereich die Landkreise bzw. kreisfreien Städte liegen. Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Wert (35, 50) an drei aufeinanderfolgenden Tagen, gelten ab dem fünften Tag nach der erstmaligen Überschreitung neue Regeln. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Wert (35, 50) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, gelten ab dem siebten Tag nach der erstmaligen Unterschreitung neue Regeln, die die Behörden bekannt geben. Das gilt auch für den Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten. "Bei einer Inzidenz über 100 kann die Kreisverwaltungsbehörde per Allgemeinverfügung zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen erlassen", so das Landratsamt Unterallgäu.

    Inzidenz von über 100

    Sollte der Inzidenzwert auf über 100 steigen, treten weitere Beschränkungen in Kraft. Laut der Stadt Memmingen gibt es dann ein Gesangsverbot für Gottesdienste, eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten und weitere Regelungen für Schulen und Hochschulen. Insbesondere weist die Stadt Memmingen auf Folgendes hin: 

    • Gottesdienste: Bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften ist Gemeindegesang untersagt.
    • Schulen: Wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.
    • Tagesbetreuungsangebote: Die Einrichtungen dürfen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
    • Hochschulen: Die bei Präsenzveranstaltungen in Gebäuden zulässige Höchstteilnehmerzahl bemisst sich einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. 

    50er Inzidenz soll gestrichen werden

    Am Montag gab Gesundheitsminister Jens Spahn bekannt, die 50er Inzidenz streichen zu wollen. Solange das allerdings noch nicht erfolgt ist, treten härtere Corona-Regeln in Kraft, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 50er Marke überschreitet. Lockerungen treten in Kraft, wenn die Region den Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet.

    Entscheidung: Corona-Inzidenzwert fliegt aus dem Infektionsschutzgesetz

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