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Neue Corona-Lockerungen in Bayern ab dem 8. Juli

Sport-Tourismus-Feste

Neue Corona-Lockerungen in Bayern ab dem 8. Juli

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    Corona-Lockerungen ab dem 08.07.2020 (Symbolbild).
    Corona-Lockerungen ab dem 08.07.2020 (Symbolbild). Foto: Bild von StockSnap auf Pixabay

    Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Hermann (CSU) positiv entwickelt. Das bayerische Kabinett hat daher in einer Sitzung vom 07.07.2020 neue Lockerungen beschlossen, die ab dem 8. Juli 2020 gelten.

    Die neuen Corona-Lockerungen in Bayern:

    Private Feiern und Tagungen: 100 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien erlaubtHochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Vereins- und Parteisitzungen oder die Schulabschlussfeier sind nun wieder im größeren Kreise möglich. Die neue Personenbeschränkung gilt ebenfalls für Veranstaltungen in gastronomischen Betrieben und bei Konzerten, Theater- und Kinovorstellungen. Freizeitaktivitäten: Indoor-Attraktionen öffnenBisher durften Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks oder Botanische Gärten nur ihre Außenanlage öffnen. Ab sofort können sie unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes, unter den gleichen Voraussetzungen wie im Freien, auch ihre Innenräume öffnen. Indoor Spielplätze, Spielscheunen oder Escape Rooms können demnach ab sofort wieder besucht werden. Tourismus: Flusskreuzfahrtschiffe können ablegenDer Betrieb von Flusskreuzfahrten ist wieder zugelassen. Unter den gleichen Bestimmungen wie für "ortsfeste Hotels" und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes für Gaststätten und Beherbergungsbetrieben können die Schiffe nun wieder ablegen.Tourismus: Kein Mindestabstand bei AusflügenErleichterungen für touristische Bahnfahrten und die Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist hier nicht mehr zwingend. Die Maske tragen und andere Hygieneauflagen bleiben allerdings weiterhin verpflichtend. Sport: WettkämpfeIn kontaktfreien Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch wieder Wettkämpfe in geschlossenen Räumen stattfinden.Sport: Training mit Körperkontakt wieder möglichDasTraining von Fußballmannschaftenist zum Beispiel wieder möglich. Beim Kampfsport gilt eine maximale Gruppengröße von fünf Personen.Nachtleben: Clubs und Bars müssen wartenBars, Kneipen, Clubs und Diskotheken müssen noch abwarten. Aus Sicht des Infektionsschutzes besteht hierbei noch eine zu hohe Infektionsgefahr. Staatskanzleichef Florian Hermann (CSU) versicherte jedoch, dass die Lage anhand des Infektionsgeschehens immer wieder neu bewertet werde.

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