Die neue Bodensee-Schifffahrtsordnung gilt jetzt auch in Bayern. Das hat Innenminister Joachim Herrmann dem Lindauer CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Rotter bestätigt. Schweiz und Österreich hatten diese Regeln bereits zum Jahresanfang eingeführt, Baden-Württemberg im April.
'Aus den Vorschriften ergeben sich einige wichtige Veränderungen, die für Wassersportler, besonders aber für unsere Rettungsorganisationen und die Polizei von entscheidender Bedeutung sind', sagt Rotter. Im Rahmen der neuen Richtlinien, die für einheitliche Standards am Bodensee sorgen sollen, werden - sofern ein Radar als Navigationshilfe verwendet wird - künftig amtliche Radarpatente verpflichtend sein. Um unmittelbare Härten zu vermeiden, wird es eine Übergangsfrist bis Jahresbeginn 2017 geben.
Ab 1. Januar 2015 muss jedes Einsatzboot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet sein, und die Bootsführer müssen den Funkverkehr abhören.
Näheres zu den Änderungen für Wassersportler und Bootfahrer am Bodensee lesen Sie in Der Westallgäuer vom 14.11.2014 (Seite 27). Den Westallgäuer erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper