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Naturschutzgebiet: Weg zurückgebaut

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Naturschutzgebiet: Weg zurückgebaut

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    Halblech (ves). - Durch die Bockstallschlucht im Naturschutzgebiet 'Ammergebirge' bei Halblech führt wieder ein Wanderweg. Dieser war im Herbst von den Betreibern der Halblechkraftwerke verbreitert worden. Begründung: Um Rohrleitungen zu sichern, war schweres Gerät notwendig. Eine Genehmigung hatte es jedoch nicht gegeben (unsere Zeitung berichtete). Nach Prüfung verlangten das Landratsamt Ostallgäu und die Regierung von Schwaben nun einen Rückbau. Die Maßnahme wurde laut Kraftwerksbetreiber bereits durchgeführt. Durch die Ausspülungen des August-Hochwassers waren die Rohrleitungen gefährdet, hatte Bruno Moser, Betriebsleiter der Halblechkraftwerke, erklärt. Zu der Kraftwerks-kette gehört der aufgestaute Bockstallsee, von dort führen die Rohre durch die Schlucht zum Krafthaus im Lobental. Die Sanierung sei nur mit großen Maschinen möglich, ein breiter Weg dazu unerlässlich gewesen. Eine Genehmigung war jedoch nicht beantragt worden. Dr. Hans Ehrhardt, ehrenamtliches Mitglied im Naturschutzbeirat, meldete die Baumaßnahmen deshalb der Regierung von Schwaben. In seinem Schreiben beklagte er, dass 'der dortige 1,2 bis 1,5 Meter breite Wanderweg auf einer Länge von etwa 800 Metern zu einem Lkw-befahrbaren Weg mit einer Wegbreite von circa vier Meter ausgebaut worden' ist. Die Schlucht liegt in der Schutzzone I und II des Naturschutzgebietes 'Ammergebirge'. Laut Ehrhardt handelte es sich somit um Verstöße gegen die dort geltende Verordnung und zudem um einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot im FFH/SPA-Gebiet (europäischer Biotopverbund). Die Regierung von Schwaben bat das Landratsamt Ostallgäu um Prüfung des Vorgangs. Ergebnis: Der 'ohne Genehmigung zu einem Fahrweg ausgebaute Wanderweg' solle wieder zurückgebaut werden. 'Das Landratsamt hat mit dem Verursacher der Baumaßnahme eine Vereinbarung getroffen, wonach er den Weg wieder auf eine Breite von maximal zwei Metern zurückbauen wird', so Martin Pflaum, Pressesprecher der Regierung von Schwaben. Durch Begrünung, Rückbau von Kieswülsten und Beseitigung von Auffüllungen soll der Weg dem Gelände harmonisch angepasst werden, damit er auch 'optisch wieder als Wanderweg empfunden wird'.

    Kein Bußgeld verhängt. Von einer Strafe sieht die Behörde ab: 'Wenn der Verursacher seiner Zusage nachkommt, sind weitergehende behördliche Schritte nicht erforderlich', sagt Pflaum. Dementsprechend werde kein Bußgeld verhängt.'Die Maßnahme ist bereits ausgeführt, gerade noch rechtzeitig vor dem ersten Schnee', berichtet der Betriebsleiter der Halblechkraftwerke. Und, so Moser: 'Wir haben es genau so ausgeführt wie von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert.' Die Ränder sollen durch eine 'Anspritzbegrünung' wieder Bewuchs erhalten. Zunächst ruhe die Zellulose, die Samen und der Dünger jedoch unter dem Schnee. Im Frühjahr wird der Erfolg zu sehen sein, sagt Moser.

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