Über dem Bodensee wird es auch weiterhin keine nächtlichen Landeanflüge auf den Flughafen Zürich geben. Denn die nächtlichen Flugbeschränkungen deutscher Behörden widersprechen nicht dem EU-Recht. Dies hat das EU-Gericht heute in Luxemburg entschieden. Damit hat es eine Klage der schweizerischen Regierung gegen die EU-Kommission abgelehnt. Deutschland hatte 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Anflug auf Zürich nachts nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen dürfen. Die Schweiz sah darin einen Verstoß gegen ein Luftverkehrsabkommen zwischen Bern und der Europäischen Union.
Lindau/ Luxemburg