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Nach Zugunglück

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    neue Ermittlungen Vorwürfe bei Prozessauftakt: Bahn spart bei Sicherheit. Von Michael Munkler Immenstadt/Kempten In Zusammenhang mit dem Immenstädter Zugunglück am 18. Februar dieses Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft seit einer Woche in einem neuen Verfahren gegen Verantwortliche bei der Bahn. Dabei geht es um die Frage, ob bei der Erneuerung einer Weiche mögliche Sicherheitsvorkehrungen bewusst nicht eingebaut wurden. Dies wurde beim gestrigen Prozessauftakt gegen zwei Bahnbeamte bekannt. Der damals diensthabende 50 Jahre alte Fahrdienstleiter und ein gleich alter Weichenwärter müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten.

    Überfüllt war gestern der Sitzungssaal 170 des Kemptener Amtsgerichts. So groß war das Interesse der Medien und von Kollegen der beiden Angeklagten an dem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft legt beiden Beamten zur Last, am Vormittag des 18. Februar für das Verstellen eine Weiche im falschen Moment verantwortlich zu sein. Weiche 2 wurde umgestellt, als der IC 714 von Immenstadt in Richtung Kempten gerade über diesen Streckenabschnitt fuhr. Dadurch entgleiste der hintere Teil des Zugs und es kam zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Interregio 2166. Zwei Frauen wurden getötet, 35 Menschen verletzt. Der Sachschaden betrug über 5,6 Millionen Mark.

    Am gestrigen ersten Verhandlungstag konnte das Gericht nicht klären, ob der Fahrdienstleiter dem Weichenwärter zu früh den Befehl zum Umstellen der Weiche gegeben hatte oder ob dieser eigenmächtig handelte. Der Weichenwärter erinnerte sich, die Weiche umgestellt zu haben - angeblich auf Befehl des Fahrdienstleiters, der dies bestreitet.

    Übereinstimmend schilderten beide Angeklagte den Vormittag des Unfalltags als extrem hektisch. Wegen des starken Schneefalls sei der gesamte Zugbtrieb durcheinander gekommen, was zu stundenlangen Wartezeiten und enormem Stress bei den Beschäftigen führte.

    Begleitet war der Prozessauftakt von massiven Vorwürfen gegen die Deutsche Bahn AG. So erklärten beide Angeklagten, dass die Weiche, deren Umstellen zum Unfall führte, erst etwa ein Jahr zuvor erneuert worden sei. Vermutlich aus Kostengründen habe die Deutsche Bahn aber auf den Einbau einer mitglieferten Sicherung verzichtet. Diese Sicherung hätte ein Verstellen der Weiche beim gleichzeitigen Überfahren eines Zuges verhindert. 'Man hat hier bewusst auf ein Sicherungssystem verzichtet', erklärte der angeklagte Fahrdienstleiter. Und das bei einer Weiche, über die täglich bis zu 160 Züge rollen. Laut Staatsanwalt läuft seit einigen Tagen in dieser Sache ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche bei der Deutschen Bahn. Dabei gehe es um die Frage, inwieweit man einen gewissen technischen Stand einhalten müsse. Mit einem Ergebnis sei in einem halben Jahr zu rechnen. Im konkreten Verfahren gehe es aber nicht gegen die Deutsche Bahn, sonden darum, ob die beiden Bediensteten gegen entsprechende Vorschriften verstoßen hätten, unterstrich der Richter.

    Der Prozess wird heute fortgesetzt.

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