Der Sprung in die Selbstständigkeit hat einen 31 Jahre alten Oberallgäuer in ein Fiasko geführt. Nicht nur, dass er jetzt heillos verschuldet ist, sondern er muss auch mit einer Verurteilung vor dem Amtsgericht Sonthofen leben. Allerdings wurde die vom Schöffengericht über den bis dato Unbescholtenen verhängte Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Der Chef eines Paketzustelldienstes hatte Mitarbeiter entweder gar nicht bei den Sozialkassen angemeldet oder fehlerhaft. Laut Anklageschrift waren damit der Kranken-und Pflegeversicherung sowie der Rentenkasse Beiträge über 40000 in einem Zeitraum von nahezu zwei Jahren entgangen. Auch zwei Scheinselbstständige fuhren für den Mann Pakete aus.
32 Fälle des "Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt", wie der Straftatbestand im Justiz-Deutsch genannt wird, fanden sich in der Beschuldigungsliste der Staatsanwaltschaft wieder. Zum Arbeitgeber wurde der bis dahin als selbstständiger Kurierfahrer unterwegs gewesene 31-Jähriger, wie er vor Gericht darlegte, quasi über Nacht. Ironie des Schicksals: Er handelte damals im Auftrag eines Kurierdienst-Chefs, der eigentlich im Hauptberuf Polizist war und im März wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Nach dem Ausfall des Verurteilten sprang er als Chef ein. "Ich hatte zu wenig Ahnung davon", gestand der Beschuldigte nun bedrückt vor Richterin Brigitte Gramatte-Dresse und den beiden Schöffen ein. Ihm sei der Unterschied zwischen einem Selbstständigen und einem Scheinselbstständigen nicht geläufig gewesen, gab der vollauf geständige Chef unumwunden zu.
Sein Steuerberater sei keine Hilfe gewesen.
Das Hauptzollamt war auf den 31-Jährigen bei einer Schwarzarbeiter-Kontrolle aufmerksam geworden. Als er auch nach einer Frist keine vollständigen Unterlagen über seine Mitarbeiter beibringen konnte, geriet die Lawine ins Rollen. Allerdings war das Gericht nicht einverstanden mit der errechneten Schadenssumme, die auf einer Berechnungsmethode nach Steuerklassen zustande gekommen war. Eher müsse man von einem Schaden über 30000 Euro ausgehen.
Darauf hatte auch der Pflichtverteidiger im Namen seines Mandanten gedrungen, den er als Opfer eines "eigentlich perversen Systems" darstellte. Man habe den überforderten Mann einfach im Regen stehengelassen. Nun müsse der mehrfache Familienvater sein Leben lang Schulden abzahlen.
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", bedeutete die Vorsitzende Richterin dem Verurteilten. Allerdings erhält der 31-Jährige eine Chance. Drei Jahre darf er sich nicht das Geringste zuschulden kommen lassen und hat überdies 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Er akzeptierte das Urteil sofort. Es ist damit rechtskräftig.