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Nach Mitwirken in Punkvideo auf der Kappeler Alpe: Strafe gegen zwei Polizisten verhängt

Dienstvergehen

Nach Mitwirken in Punkvideo auf der Kappeler Alpe: Strafe gegen zwei Polizisten verhängt

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    Nach Mitwirken in Punkvideo auf der Kappeler Alpe: Strafe gegen zwei Polizisten verhängt
    Nach Mitwirken in Punkvideo auf der Kappeler Alpe: Strafe gegen zwei Polizisten verhängt Foto: Screenshot Video

    Ziemlichen Ärger haben sich zwei Polizisten eingehandelt, die aus eigenem Antrieb mitsamt einem Streifenwagen in einem Musikvideo von Karl Gehring aufgetreten sind. Gehring ist Wirt der Kappeler Alpe bei Pfronten (Ostallgäu) - und weithin bekannt als schillernde Persönlichkeit, die auch Punkmusik macht.

    In dem Video fährt ein Streifenwagen mit Blaulicht Gehring hinterher, der in dem Streifen musikalisch die Polizei verunglimpft. Gute Werbung für die Ordnungshüter sieht anders aus, dachten sich die Vorgesetzten der beiden Polizisten.

    Die Chefs verhängten eine Geldstrafe in dreistelliger Höhe, einen Beförderungsstopp und verdonnerten die Polizisten auf absehbare Zeit zum Innendienst. Private Nutzung ist grundsätzlich unzulässig. An einen vergleichbaren Fall kann sich Christian Owsinski, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, nicht erinnern. Bereits in der Ausbildung lerne man als Polizist genau, was erlaubt ist und was nicht. So darf man mit einem Streifenwagen und in Uniform natürlich nicht in Musikvideos mitspielen.

    Überhaupt ist private Nutzung der Uniform oder des Dienstwagens grundsätzlich unzulässig. Die Ausnahme: Kurz anhalten, um sich eine Brotzeit zu holen. Allerdings nur im Zuständigkeitsbereich. Polizisten haben Vorbildfunktion: Ob man sich als Polizist nun in Uniform oder privat danebenbenimmt, ist schlussendlich egal. Beamte müssen sich "innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie den Erfordernissen und dem Ansehen ihres Berufes gerecht werden", sagt Owsinski.

    Das Musikvideo, das mit dem Punk-Alpwirt gedreht wurde, ist nun ein besonderer Fall. Gründe für Disziplinarverfahren sehen normalerweise unspektakulärer aus: In vergangener Zeit hatte etwa ein Beamter Ärger bekommen, weil er Dienstcomputer nutzte, um private Schriftstücke herzustellen. Überhaupt möglich wurde der Exkurs der beiden Beamten, weil Polizisten ohne Anlass und damit eigenverantwortlich als Streife unterwegs sein können.

    Protokolliert werden dabei lediglich An- und Abfahrtszeiten sowie die Fahrzeugbesatzung. Dass sie dann mit dem Auto gleich in einem Video auftreten, war natürlich nicht vorgesehen. Für Beamte greife das Prinzip der "vollen Hingabe zum Beruf". "Das Vertrauensverhältnis wurde deshalb massiv geschädigt", sagt Sprecher Owsinski.

    Wie berichtet, darf das Internetvideo in seiner bestehenden Form gezeigt werden. Youtube-Video, in dem die beiden Polizisten mitgewirkt haben.

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