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Nach Macheten-Angriff in Oberstdorf: Waffe oder Werkzeug?

Recht

Nach Macheten-Angriff in Oberstdorf: Waffe oder Werkzeug?

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    Nach Macheten-Angriff in Oberstdorf: Waffe oder Werkzeug?
    Nach Macheten-Angriff in Oberstdorf: Waffe oder Werkzeug? Foto: Ulrich Weigel

    Mit einer Machete hat ein 23-Jähriger am Wochenende in Oberstdorf mehrere Menschen schwer verletzt. Sind solche Dschungel-Haumesser in Deutschland überhaupt erlaubt? Sind das Waffen? Oder Werkzeuge? Wie ist das generell mit Messern?

    Verbotene Messer

    Einige Messerarten sind laut Waffengesetz tatsächlich verboten: Spring- und Fallmesser, Butterflymesser, Faustmesser und einige Sonderformen. "Verboten" heißt hier: Strafbar ist schon der Besitz - erst recht, solche Messer zu führen oder mit ihnen zu handeln.

    Waffen

    Bestimmte Messer ordnet das Waffengesetz als Hieb- und Stichwaffen ein: Kampfmesser und Dolche zum Beispiel. Sie sind nicht verboten. Aber man darf sie nicht ohne Weiteres mit sich herumtragen. Das gilt übrigens auch für Schwerter, Säbel, Streitäxte oder Teleskopschlagstocke: Erst am Montag hat die Polizei einem Autofahrer bei Dietmannsried einen solchen Schlagstock abgenommen .

    In welchen Fällen man Waffen wie Macheten oder lange Messer mit sich führen darf und wo das sogenannte "Führverbot" greift, erfahren Sie in der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 05.03.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement

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