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Mord in Kaufbeuren: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab - bis auf einen Punkt

Mängel bei der Urteilsverkündung

Mord in Kaufbeuren: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab - bis auf einen Punkt

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    Das Landgericht Kempten verurteile im vergangenen Jahr einen 29-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe. (Symbolbild)
    Das Landgericht Kempten verurteile im vergangenen Jahr einen 29-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe. (Symbolbild) Foto: Stephan Michalik

    Im vergangenen Jahr stand ein damals 29-Jähriger vor Gericht, nachdem er in Kaufbeuren einen schwerkranken, erblindeten 50-Jährigen gefesselt und geknebelt hatte, um ihn auszurauben. Der Mann war schließlich erstickt. Die Anklage damals lautete: "Gemeinschaftlicher Mord in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge". Am 3. Dezember 2020 wurde er am Landgericht Kempten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein vermeintlicher Mittäter hatte sich im August im Gefängnis das Leben genommen.

    Mängel bei Urteilsverkündung

    Anschließend an den Prozess im vergangenen Jahr legte der Verurteilte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hat die Revision allerdings "als unbegründet verworfen", wie der Landgerichts-Pressesprecher Dr. Christopher Selke gegenüberall-in.dejetzt bestätigt. Bis auf einen Punkt: Bei der Urteilsverkündung vor einem Jahr hatte das Gericht die sichergestellten Gegenstände, die eingezogen wurden, nicht einzeln benannt. Stattdessen nahm das Gericht Bezug auf eine Liste mit Gegenständen, was der Bundesgerichtshof bemängelt hatte. Darüber wurde jetzt beim Landgericht nachverhandelt. Die Angeklagten erklärten sich mit der formlosen Einziehung der sichergestellten Gegenstände einverstanden. Eine Beweisaufnahme zum eigentlichen Tathergang fand nicht mehr statt.

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