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Mord an Schloss Neuschwanstein: Verteidiger legen Revision ein

Prozess

Mord an Schloss Neuschwanstein: Verteidiger legen Revision ein

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    Im Prozess um den Mord am Schloss Neuschwanstein wurde der Angeklagte Troy B. zu einer lebenslangen Hatstrafe verurteilt. Außerdm stellte die Strafkammer am Landgericht Kempten die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen dieses Urteil legten die Verteidiger jetzt Revision ein. (Archiv)
    Im Prozess um den Mord am Schloss Neuschwanstein wurde der Angeklagte Troy B. zu einer lebenslangen Hatstrafe verurteilt. Außerdm stellte die Strafkammer am Landgericht Kempten die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen dieses Urteil legten die Verteidiger jetzt Revision ein. (Archiv) Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

    Nachdem das Landgericht Kempten den 31-jährige Troy B. zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung an zwei Frauen an Schloss Neuschwanstein verurteilt hatte, legten seine Verteidiger nun Revision ein. Das teilte ein Sprecher des Landgerichtes Kempten am Montag mit. Sollte der Revisionsantrag später nicht noch zurückgezogen werden, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

    Das Gericht hatte den Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Mann würgt und vergewaltigt Frau am Schloss Neuschwanstein

    Der Mann hatte zugegeben, im Juni 2023 die 21 und 22 Jahre alten Frauen während einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau (Ostallgäu) überfallen zu haben. Die jüngere hatte er gewürgt und vergewaltigt. Beide Frauen hatte er einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Die 21-Jährige starb nach wenigen Stunden im Krankenhaus, die ältere Frau überlebte verletzt.

    Die beiden Freundinnen stammten ebenfalls aus den USA und verbrachten wie der Täter ihren Urlaub im Allgäu. Der Mann und die zwei Frauen trafen sich zufällig bei der Wanderung am weltberühmten Schloss Neuschwanstein und wechselten ein paar Worte. 

    Verteidiger wollten Feststellung der Schuldschwere verhindern

    Die Anwälte des Mannes hatten die Tat an der älteren Frau, das Stoßen in die Schlucht, im Gegensatz zum Gericht nur als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchten Mord bewertet. Die Verteidiger wollten auch die Feststellung der Schuldschwere verhindern, sodass eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren möglich bleibt. 

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