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Mittagsruhe beginnt später

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Mittagsruhe beginnt später

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    Kaufbeuren/Ostallgäu (af). - Sich unter dem Sonnenschirm auf dem Liegestuhl aalen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen: Herrlich ist das nur so lange, bis der Nachbar den - brrrrrrr - Rasenkantenschneider anwirft. Eigentlich sei dagegen nichts einzuwenden, sagt die Polizei, vorausgesetzt, die Lärmschutzverordnung des Bundes wird eingehalten. Und die hat sich geändert. Mittagszeit von 12 bis 14 Uhr, das war einmal. Nun gilt es, von 13 bis 15 Uhr Ruhe zu bewahren.

    Das betrifft Maschinen, die kein EG-Umweltsiegel besitzen und auf jeden Fall so beliebte Helfer wie Laubblasgeräte, Rasenkantenschneider und tragbare, motorbetriebene Sensen. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz von zum Beispiel Rasenmähern, Heckenscheren, Kettensägen, Häckslern und Beton- oder Mörtelmischern grundsätzlich verboten. Wochentags müssen diese Geräte zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens schweigen. Nur unter der Voraussetzung, dass ihnen ein Prüfzeichen anhaftet, können sie von 7 bis 20 Uhr angeworfen werden. Ansonsten gilt für sie die Mittagspause. Bisher durften lärmarme Rasenmäher auch sonntags ihre Arbeit verrichten. Das ist mit der strengeren Verordnung nicht mehr erlaubt. Verstöße werden nach dem neuen Bundesimmissionsschutz-Gesetz mit Geldbußen bis zu 50000 Euro geahndet.

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