Darf ein Internet-Blogger öffentlich behaupten, die Unterallgäuer Band „Faustrecht“ sei ein Neonazi-Urgestein aus dem Allgäu und „besingt Rassenkrieg und Nationalismus“? Mit dieser Frage hatte sich am Montag eine Zivilkammer des Kemptener Landgerichts zu beschäftigen. Geklagt hatte der Gründer der Unterallgäuer Band auf Unterlassung. Die Sitzung fand unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt, die eventuell erwarteten Prozessbeobachter aus dem extremistischen Spektrum blieben aber aus. Eine Entscheidung des Gerichts wird erst am 30. Juli verkündigt. Eine gütliche Einigung, die der Vorsitzende Richter zunächst ins Gespräch gebracht hatte, kam nicht zustande.
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