Kempten | bec | Strafanzeige gegen einen Kemptener Hersteller in der Kunststoff verarbeitenden Industrie hat die Gewerkschaft Verdi gestellt. Laut Verdi wollte die Geschäftsführung die Gründung eines Betriebsrats verhindern. Den Mitarbeitern habe man mit Repressalien gedroht und ihnen andererseits Vorteile versprochen, sollte der Betriebsrat nicht zustande kommen. Beides ist laut Staatsanwaltschaft strafbar. Die Ermittlungen laufen. Die Firma wollte dazu keine Stellung abgeben.
Weil sie einen Betriebsrat gründen wollten, sprachen mehrere Arbeitnehmer bei Verdi vor, schildert Bezirksgeschäftsführer Christian Betz den Fall. Von Anfang an hätten sie erklärt, dass ihr Chef und die Chefin dafür kein Verständnis und sie deshalb Angst vor Repressalien hätten. Als die Arbeitnehmer dann per Aushang zur Betriebsversammlung einluden, sei die Situation eskaliert: Die Chefin habe den Mitarbeitern mit Verlust des Arbeitsplatzes, Streichung von Zuschlägen und dem Verkauf der Firma gedroht. Von 'übelsten Drohungen' ist in der Strafanzeige die Rede.
Die Betriebsversammlung, so Betz, wurde schließlich abgesagt. Stattdessen hätten die Arbeitnehmer Verdi darüber informiert, dass im Betrieb ein Sprecherausschuss gewählt worden sei, der nicht auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes arbeiten solle. Den Mitarbeitern, die diese Wahl initiiert hatten, habe das Unternehmen einen mehrjährigen Sonderkündigungsschutz zugesagt. 'Dieser Sprecherausschuss der Arbeitnehmer ist eigentlich völlig überflüssig', erläutert Ludwig Riedel von Verdi. Bei dieser Form der Arbeitsnehmervertretung müsse sich die Geschäftsführung an keinerlei Absprachen halten. Riedel: 'Nur der Betriebsrat hat nach dem Gesetz bestimmte Rechte. Ein Sprecherausschuss nicht.'
Freiheits- oder Geldstrafe
Die Strafanzeige gegen das Geschäftsführer-Ehepaar stellte Verdi schließlich wegen der Drohungen beziehungsweise Versprechungen, die die Geschäftsführung gegenüber ihren Mitarbeitern ausgesprochen habe. Denn laut Betriebsverfassungsgesetz wird 'mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats () behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst'. Genau das, so Betz, sei geschehen.
'Die Strafanzeige ist bei uns eingegangen', bestätigt indes Peter Koch, Sprecher der Kemptener Staatsanwaltschaft. Dabei gehe es um Straftaten gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Die Ermittlungen gegen den Kemptener Betrieb laufen.