Wandertag: ein Tag, den die meisten Schüler lieben. Ein beliebtes Ausflugsziel: der Skyline-Park bei Bad Wörishofen. Auch im Juni 2018 ist eine Schulklasse aus Schwaben im Freizeitpark. Dort, in einer Achterbahn, fängt ein Mitarbeiter an, einigen der Schülerinnen durch die Haare zu fahren. Dann streichelt er ihnen über die Brust. Das sagen die Mädchen. Der Mitarbeiter des Freizeitparks behauptet, er habe doch nur „Späßchen“ gemacht. Wie sehr darf sich ein erwachsener Mann einem Mädchen nähern? Wo ist die Grenze? Was unterscheidet eine zufällige Berührung von sexuellem Missbrauch? Die Antworten auf diese Fragen sind entscheidend in einem Strafbefehlsverfahren vor dem Memminger Amtsgericht. Der 62-jährige Mitarbeiter muss sich wegen sexuellen Missbrauchs verantworten und wird schließlich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Memminger Zeitung vom 07.11.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper