Zurzeit gehen Gerüchte um, dass Personen ohne Mundschutz in Metzgereien im Oberallgäu ungehindert einkaufen und sich später als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben. Dann konfrontieren sie die Mitarbeiter und verlangen angeblich Bußgeld wegen des fehlenden Mundschutzes. Was ist dran an den Gerüchten? Die Metzgerei Lang aus Sonthofen wehrt sich in einer Stellungnahme gegen diese Gerüchte: Sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben? Das wäre Amtsanmaßung und somit strafbar. Polizei-Pressesprecher Holger Stabik ist allerdings nichts über diese Gerüchte bekannt. Auf Anfrage von all-in.de erklärt er, dass nur dann Bußgeld gegen den Geschäftsführer erhoben wird, wenn die Mitarbeiter keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, obwohl sie einen tragen müssten. Kommt ein Kunde ohne Mundschutz in eine Metzgerei, kann der Mitarbeiter nicht dafür belangt werden. Sehr wohl kann der Mitarbeiter aber die Kunden ohne Mundschutz des Hauses verweisen, erklärt Stabik.
Gesundheitsamt Oberallgäu: "Unsere Kontrolleure tragen Mundschutz"
Pressesprecherin Brigitte Klöpf vom Landratsamt Oberallgäu macht deutlich: Gesundheitskontrolleure kommen grundsätzlich mit Mundschutz in das jeweilige Geschäft und weisen sich im Vornherein aus. Sie provozieren keinen Verstoß. "Undercover-Aktionen" ohne Mundschutz gibt es somit seitens des Gesundheitsamtes nicht. Sollte es einen "Gerüchte-Vorfall" tatsächlich geben, sollen sich die Betroffenen beim Landratsamt melden.