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Mit Stahlkappen-Schuh gegen Kopf getreten

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Mit Stahlkappen-Schuh gegen Kopf getreten

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    Mit Stahlkappen-Schuh gegen Kopf getreten
    Mit Stahlkappen-Schuh gegen Kopf getreten

    Kaufbeuren (bbm). 'Das war eine ziemlich blöde Aktion,' meinte ein 22-jähriger Ostallgäuer vor dem Amtsgericht zu seinem alkoholisierten Ausraster, bei dem er im September 2006 in Kaufbeuren einem 31-Jährigen ohne jeden Anlass mit einem stahlkappen-verstärkten Schuh gegen den Kopf getreten hatte. Der Mann erlitt eine Platzwunde an der Stirn. Weil es sich bei einem Stahlkappen-Schuh um ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Gesetzes handelt, wurde der Angeklagte jetzt der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Geldauflage muss er 1000 Euro an die Opferschutz-Organisation 'Weißer Ring' bezahlen.

    Der Angeklagte war vor Gericht geständig und erklärte seinen Ausraster mit einer Mischung aus übermäßigem Alkoholkonsum und Liebeskummer: Er sei damals 'fertig gewesen', weil seine Freundin nach über drei Jahren Beziehung mit ihm Schluss gemacht habe, und habe sich deshalb betrunken. Ein von der Polizei nach dem Vorfall durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille. In diesem Zustand traf der junge Mann, der mit mehreren Freunden unterwegs war, in der Kaufbeurer Innenstadt auf das Opfer, das mit zwei weiteren Personen auf einer Bank saß. Wie sich jetzt vor Gericht herausstellte, war auch der Geschädigte am fraglichen Tag wegen einer Trennung nervlich angeschlagen. Als sich die Gruppe des Angeklagten in seiner Nähe auf dem Boden niederließ und laute Musik hörte, sprach der 31-Jährige einen der jungen Männer an. Die beiden debattierten dann etwas abseits über die Situation, als der Angeklagte dazukam und unvermittelt zutrat.

    Das Opfer erlitt eine drei Zentimeter lange Platzwunde an der Stirn und konnte mehrere Tag nicht arbeiten - ein Umstand, der ihn laut seiner eigenen Schilderung den Job kostete. Er verwies als Zeuge vor Gericht auch darauf, dass die Narbe von dem Vorfall noch immer zu sehen sei. Als sich der Angeklagte jetzt bei ihm entschuldigen wollte und ihm als erste Anzahlung auf ein mögliches Schmerzensgeld im Gerichtssaal 500 Euro in bar überreichen wollte, zeigte der junge Mann zunächst wenig Neigung, darauf einzugehen. Erst auf wiederholtes Drängen des Verteidigers akzeptierte er die Entschuldigung dann doch noch. Der Anwalt des Angeklagten sah in dem Vorgang einen geglückten Täter-Opfer-Ausgleich, der zu einer deutlichen Strafmilderung führen müsse, und beantragte eine Geldstrafe. Dieser Einschätzung wollten allerdings weder der Staatsanwalt noch der Richter folgen. Der Anklagevertreter war in seinem Plädoyer der Ansicht, dass die Entschuldigung samt Geldzahlung schon viel eher hätte kommen müssen - 'und nicht erst unter dem Eindruck der Strafe'. Der Richter wurde dann im Urteil noch deutlicher und sprach von einem 'Aufdrängen' des Geldes und einem 'peinlichen Auftritt, den wir uns hier hätten fast ersparen können'.

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