Mit Mundschutz Auto zu fahren ist bis auf Weiteres jetzt erlaubt. Das berichtet die Allgäuer Zeitung (AZ) in ihrer Freitagsausgabe. Einen Mund-und Nasenschutz im Auto tragen müssen Insassen ab Montag aber nur dann, wenn eine Person eines anderen Hausstandes mitfährt. Laut AZ sah die Straßenverkehrsordnung bisher vor: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Andernfalls drohte ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Doch der Schutz vor einer Infektion sei laut Zeitung zurzeit wichtiger. Vorfälle, bei denen ein maskierter Autofahrer mutwillig in eine Radarfalle fährt, ahndet die Polizei trotzdem.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Freitagsausgabe der Allgäuer Zeitung vom 24.04.2020. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper