Asbestfasern freigesetzt Umweltschaden: 4500 Mark Geldstrafe für 27-Jährigen Kaufbeuren (blp).4500 Mark Geldstrafe und die Gerichtskosten das muss ein 27-jähriger Arbeiter aus Oberschwaben bezahlen. Er hat nach Überzeugung des Kaufbeurer Amtsgerichts ein Asbestzementdach mit einem Hochdruckreiniger bearbeitet und dadurch gefährliche Asbestfasern freigesetzt. Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt; der Richter glaubte jedoch einer Zeugin und einem Sachverständigen. Der mitangeklagte Geschäftsführer der inzwischen Pleite gegangenen Dachsanierungsfirma wurde freigesprochen.
Juli 1999: Ein Kaufbeurer Betrieb lässt sein aus Asbestzement-Wellplatten bestehendes Dach sanieren. Dazu engagiert sie eine Fachfirma aus dem Raum Ravensburg. Für 6000 Mark soll das 185 Quadratmeter große Dach gereinigt und anschließend versiegelt werden. Zwei Arbeiter steigen auf das Dach und beginnen mit den Arbeiten. Als eine Nachbarin sieht, wie einer von ihnen das Dach mit dem Hochdruckreiniger bearbeitet, ruft sie sofort das städtische Umweltamt an. Sensibilisiert, so die Zeugin vor Gericht, war sie von einem ähnlichen Vorfall vor Jahren. Jetzt sei sie über die Gefahren durch Asbest informiert und habe deshalb nachfragen wollen, wie sie sich schützen kann. Das Umweltamt schickt die Polizei, die Beamten stellen die Arbeiten ein. Ein Gutachter, der jetzt auch vor Gericht als Sachverständiger aussagt, kommt am Tag nach dem Vorfall und stellt fest: Die Umgebung des Daches ist mit hochgradig asbesthaltigen Farbpartikeln übersät, 'eine extreme Umweltbelastung'. Die Sanierung des durch die Reinigungsarbeiten entstandenen Umweltschadens kostet allein 30 000 Mark.
Auf dem Dach findet der Gutachter kreisförmige Spuren, die eindeutig auf eine Bearbeitung der Asbestzementplatten mit einem Hochdruckreiniger hinweisen. Auch Schlämme, die in den Dachrinnen abgelagert sind, weisen seiner Erfahrung nach eindeutig darauf hin. Die einschlägigen Vorschriften verbieten, dass solche Asbestzementdächer mit Druckreinigern behandelt werden. Erlaubt sind nur ein druckloser Wasserstrahl und ein Schwamm, damit eben keine Asbestfasern in die Umwelt gelangen.
Der 27-Jährige, der heute als Lkw-Fahrer arbeitet, bestreitet vehement, dass er einen Hochdruckreiniger eingesetzt hat. Das Gerät, das die Zeugin gesehen habe, sei ein Staubsauger gewesen. Der Richter aber glaubt das nicht. Der gelernte Maler und Lackierer, der eigens über den Umgang mit asbesthaltigen Stoffen geschult war, sei klar überführt. Er habe den erheblichen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften bewusst und vorsätzlich begangen, aus Gründen, die keiner wisse. Die Umwelt sei dadurch erheblich belastet worden. Erschwerend komme hinzu, dass der Vater von bald drei Kindern kein Geständnis abgelegt habe.
Freispruch für Arbeitgeber
Den 40-jährigen Geschäftsführer der Sanierungfirma spricht der Richter frei. Der Staatsanwalt hatte für ihn ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt: Er habe seinen Arbeiter nicht ausreichend überwacht. 'Da bleibt mir die Spucke weg', so daraufhin der Rechtsanwalt des Geschäftsführers. Letzterer könne schließlich nicht dauernd daneben stehen und schauen, was seine Angestellten machen. Der Richter schließt sich dieser Argumentation an. Der Geschäftsführer habe seine Angestellten nachweislich immer wieder darauf aufmerksam machte, dass sie keine Hochdruckreiniger einsetzen dürfen.