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Mit Dienstpistole auf Polizisten gezielt

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Mit Dienstpistole auf Polizisten gezielt

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    Kempten (dam). - Das Landgericht Kempten hat einen 26-Jährigen wegen des Besitzes und Handels von Drogen sowie wegen Widerstand gegen Polizeibeamte zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im vergangenen Juni in Lindau während einer Kontrolle die Waffe eines Polizisten an sich genommen und den Beamten bedroht. Anschließend flüchtete er durch einen Sprung in den Bodensee. Zum Tatzeitpunkt stand der Mann vermutlich unter Drogeneinfluss. Vor Gericht zeigte sich der einschlägig vorbestrafte Angeklagte reumütig und legte ein Geständnis ab. Ende Juni vergangenen Jahres war der damals 25-Jährige mit dem Zug von Berlin über Bregenz nach Lindau gereist, um in der Gegend einige Tage Urlaub zu machen. Mit im Gepäck: Etwa 400 Ecstasy-Pillen, die der Angeklagte in Discos verkaufen wollte. Auf einer Uferstraße nahe des Bahnhofs kontrollierten ihn Zivilfahnder der Polizei. Zunächst gab er diesen gegenüber bereitwillig seine Personalien an. Als die Beamten jedoch seine Reisetasche untersuchen wollten, widersetzte sich der junge Mann und es kam zu einer längeren Auseinandersetzung, in deren Verlauf Angeklagter und Polizisten zu Boden gingen. Erst als einer der beiden Polizisten eine Pistole zog, ergab sich der Mann scheinbar.

    Dem Anlegen der Handschellen widersetzte er sich jedoch mit einem Stoß. Weiter gelang es dem Mann, die Pistole eines Polizisten an sich zu nehmen. Er zielte auf den Beamten und sagte sinngemäß: 'Jetzt läuft es anders herum.' Anschließend sprang der Angeklagte über ein Geländer in den Bodensee, ließ die Waffe fallen und entsorgte die Ecstasy -Pillen. Schwimmend gelang ihm die Flucht. Im vergangenen November wurde der Mann schließlich in Berlin fest genommen. Der Staatsanwalt wertete neben dem Drogendelikt vor allem die Bedrohung des Polizisten als 'ganz harten Fall' und sprach dem Angeklagten 'massive kriminelle Energie' zu. Das Gericht blieb mit dem Urteil von drei Jahren und drei Monaten dennoch deutlich unter der Forderung des Staatsanwaltes. Er hatte für eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren plädiert. Strafmildernd wirkte sich für den Angeklagten neben seinem Geständnis auch der Umstand aus, dass er zur Tatzeit vermutlich unter Drogeneinfluss stand. Der 26-jährige hatte zugegeben, bis zu seiner Festnahme über einen Zeitraum von drei Jahren täglich bis zu zwei Gramm Kokain und weitere Drogen zu sich genommen zu haben. Ein Sachverständigengutachten bestätigte die Darstellung des Angeklagten. Das Gericht ordnete deswegen auch an, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

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