Marktoberdorf (sg/cc). - Vielfach genutzt wird die neue Möglichkeit, den Führerschein jetzt schon mit 17 Jahren erwerben zu können. Die Fahrschulen in Marktoberdorf sprechen von einer guten Resonanz gleich zum Start: Zwischen vier und gut zehn Schülerinnen und Schüler unter 18 haben sich jeweils bei ihnen für den Fahrunterricht angemeldet. Alle der befragten Fahrlehrer sehen den 'Führerschein mit 17' mit vielen Vorteilen ausgestattet, insbesondere erkennen sie hierin auch einen Beitrag zu mehr Fahrsicherheit. Denn bis zum 18. Geburtstag dürfen die Führerscheinneulinge nur mit Begleitung fahren. So sollen sie von der Fahrpraxis anderer profitieren können. Mit zu den ersten, die das 'Begleitete Fahren mit 17' praktizieren, zählt die 17-jährige Michaela Traut aus Leuterschach. Sie wollte die Sommerferien nutzen, um mit dem Fahrunterricht zu beginnen. Jetzt habe sie noch mehr Zeit zum Lernen, könne sich besser darauf konzentrieren als zu Schulzeiten. Ihre Eltern werden sie begleiten und sie erhofft sich, dadurch schneller die notwendige Sicherheit in der Praxis zu bekommen. Andere Beweggründe, schon jetzt mit dem Führerschein zu beginnen, hat Felix Kroiher aus Kraftisried. Er wollte gleichzeitig mit seinem Freund anfangen, der etwas älter ist als er. Das neue Gesetz, das erlaubt, schon mit 17 den Schein zu machen, hat ihm diesen Wunsch ermöglicht. Felix Kroiher, der im März 2006 volljährig wird, findet es in Ordnung, dass man erst einmal in Begleitung fahren muss, 'das beruhigt mich bestimmt in der ersten Zeit'. Auch Markus Göhrle aus Unterthingau hat ältere Freunde, mit denen er die Fahrschule besucht. Erstens, so sagt er, sei es gemeinsam schöner, als alleine zu kommen, und zweitens möchte er noch vor Wintereinbruch die Prüfung machen. 'Meine Mutter fährt dann mit mir, sie kann mir sicher gute Tipps geben.' Seine Mutter Petra Göhrle meint, dass diese anfängliche Hilfestellung Unfälle von Fahranfängern reduzieren kann. 'Wenn man daneben sitzt, reißen sich die Neulinge vielleicht mehr zusammen'. Eine spezielle Vorbereitung auf ihre Aufgabe als Beifahrerin habe sie nicht betrieben, sagt sie weiter. Sie setze auf ihre Routine, aus der heraus sie Tipps geben will.
Einige Voraussetzungen Bestimmte Voraussetzungen müssen die Beifahrer für solche Führerscheinneulinge aber erfüllen: Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und sie dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Amtlich wird festgehalten, wer diese Begleitpersonen sind. Es können mehrere eingetragen werden. Die Anträge werden im Landratsamt geprüft und registriert. Dort sind bislang erst ein paar wenige eingegangen, die es jetzt zu bearbeiten gilt. Für die Fahrschulen bedeutet die für manchen Jugendlichen wichtige Neuregelung keine Umstellung: Der Unterricht läuft gemeinsam mit den anderen Führerscheinbewerbern ab. Mit den Fahrstunden begonnen werden kann bereits mit 16 1/2 Jahren. Frühestens ab dem 17. Geburtstag erhalten die Jugendlichen dann nach bestandener Prüfung die Prüfbescheinigung, die sie berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer das Experiment mit 'Junior am Steuer' wagt, sollte jedoch vorher unbedingt den Versicherungsvertrag passend gemacht haben, empfiehlt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirks Augsburg und Schwaben im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn zur Beitragsersparnis sind häufig Bestimmungen gewählt worden, die auf die jeweiligen Fahrer abstellen: Alleinfahrer, Fahrer mit einem bestimmten Partner, keine Fahrer unter 25 Jahre.