Der Kinderwagen, das Fahrrad oder doch ein Haufen von Prospekten. Das sind alles Gegenstände, die Mieter oder Lieferanten im Hausflur eines Miethauses abstellen. Jedoch gibt es für die Nutzung des Hausflurs und des Mieterkellers strikte Regeln, was in diesen abgestellt werden darf und was nicht. Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die Mietern im Haus nutzen. Die Hausordnung und der Mietvertrag können die Nutzung des Hausflurs und des Mieterkellers bestimmen und einschränken. Der Hausflur: Grundsätzlich ist der Hausflur leer zu halten, weil dieser als Rettungs- und Fluchtweg im Falle eines Brandes oder einer Umweltkatastrophe frei sein muss. Somit sind unter anderem Regale, Schuhständer, Pflanzen und Kleiderständer im Flur aus Sicherheitsgründen meist nicht gestattet. Der Vermieter kann den Mieter dazu auffordern, diese entfernen zu lassen. Schuhe sollten auch nur für eine kurze Zeit im Treppenhaus abgestellt werden, da diese leicht zu übersehen sind und sich als Stolperfalle herausstellen können. Wenn in der Hausordnung kein bestimmter Platz für Fahrräder vorgesehen ist, müssen Mieter diese in den Keller bringen. Sie dürfen nicht im Hausflur stehen. Eine Ausnahme sind Kinderwägen und Rollatoren. Diese darf man im Eingangsbereich abstellen, solange sie nicht die Eingangstür oder die Fluchtwege blockieren. Befindet sich die Wohnung des Besitzers auf der gleichen Ebene wie der Eingangsbereich, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter den Kinderwagen oder den Rollator in die Wohnung bringt. Dekorationen wie ein Weihnachtsmann, ein kleiner Tannenbaum, oder eine Osterhasenfigur zu besonderen Anlässen wie Weinachten und Ostern sind gestattet, solange diese nicht über einen längeren Zeitraum abgestellt werden (heißt im Normalfall: Nach Dreikönig muss der Christbaum weg). Der Mieterkeller: Der Mieterkeller dient hauptsächlich der Aufbewahrung von Vorräten und Werkzeugen, die dem normalen Wohngebrauch angehören. Im Mieterkeller dürfen Mieter keine Gegenstände lagern, die die Sicherheit gefährden könnten. Solche Gegenstände sind Benzinkanister, Flüssiggas, Druckbehälter, Farben, Lacke, Zeitungen und Holz. Diese können die Brandgefahr fördern und sind nach Brandschutzverordnung §65 verboten. Bei Unsicherheiten oder Problemen ist es ratsam, sich mit dem DMB-Mietverein in Verbindung zu setzen . Eine telefonische Kurzberatung des DMB-Mieterverein Kempten und Umgebung ist Mittwochs zwischen 11 und 13 Uhr unter der 0831/22100 möglich.
Wohnen