Seit 01. Mai 2013 gibt es ein neues Mietrecht. Dabei hat der Freistaat Bayern die Verordnungsermächtigung des § 558 Abs. 3 BGB wahrgenommen und eine Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen erlassen. Damit kann in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt werden.
Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Kempten.
Die bayerischen Städte und Gemeinden konnten eine Aufnahme in der Verordnung beantragen, wenn: • die Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde 30.000 übersteigt oder • die Stadt oder Gemeinde der Planungsregion 14 oder • der Gebietskulisse der Wohnungsgebieteverordnung angehört.
Für die Stadt Kempten treffen zwei der genannten Kriterien zu (Einwohner und Wohnungsgebieteverordnung). Der Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 beschlossen, eine Aufnahme in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zu beantragen. Am 23. Juli 2013 hat der Ministerrat die zweite Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für weitere 89 bayerische Städten und Gemeinden, darunter auch die Stadt Kempten (Allgäu), beschlossen. Die Verordnung ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten (für die Landeshauptstadt München galt die Verordnung bereits ab 15. Mai 2013).