Memmingen wird sich nicht weiter um die Durchführung der Landesgartenschau (LGS) zwischen 2028 und 2032 bewerben. Dies hat laut einer Pressemitteilung der Stadtrat einstimmig beschlossen. Grund für die Absage ist unter anderem die aktuelle Haushaltslage. Außerdem stehen keine geeigneten Grundstücke für die Durchführung der Landesgartenschau zur Verfügung.
Interessensbekundung im März 2021
Die Stadt Memmingen hat bereits im Jahr 2000 eine erfolgreiche Landesgartenschau durchgeführt und mit dem "Stadtpark Neue Welt" auch nach zwei Jahrzehnten nach wie vor von dieser Landesgartenschau profitiert. Daher stellte sich Anfang 2021 die Frage, ob sich die Stadt nicht erneut für die Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau bewerben solle, führte Leitender Baudirektor Fabian Damm in einem Plenum aus. Der Stadtrat hat vor diesem Hintergrund im März 2021 die Verwaltung zur Einreichung einer Interessensbekundung beauftragt.
Suche nach geeigneten Flächen
Im Laufe der bisherigen Bewerbungsphasen wurde zunächst der Altstadtgraben als mögliches Gebiet für die Veranstaltung in Betracht gezogen. Dieser soll sich allerdings wegen der zahlreichen kreuzenden Erschließungen nicht für die Landesgartenschau eignen. Daher konzentrierten sich die Überlegungen anschließend auf ein Areal zwischen Eissporthalle und Pulvermühlplatz und von dort ausstrahlend Richtung Monte Schutto, Stadtgraben und Buxachtal, erläuterte Damm dem Stadtrat. Dieses Areal wurde allerdings wegen seiner etwas abseitigen Lage ebenfalls als nicht optimal für die Durchführung einer Landesgartenschau bewertet.
Die finanzielle Lage
Auf Basis der aktuellen Haushaltslage wurde das Projekt schließlich als zu teuer bewertet. Die gesamten Investitionskosten bis zum Durchführungsjahr der Landesgartenschau werden auf etwa 18,5 Millionen Euro geschätzt. Gefördert wird die Landesgartenschau durch den Freistaat Bayern mit maximal fünf Millionen Euro. Die Stadt veranschlagt die zusätzlichen Kosten im Durchführungsjahr mit knapp sechs Millionen Euro - eine Investition, die sich erst bei einer Besucherzahl von 400.000 Besuchenden rentieren würde.
Grundvoraussetzung nicht erfüllt
Eine Grundvoraussetzung für die weitere Bewerbung wäre außerdem die vollumfängliche Grundstücksverfügbarkeit der im Kerngebiet der Landesgartenschau liegenden Flächen. Der Kauf aller benötigten Flächen durch die Stadt war der Pressemitteilung zufolge bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich.