Wer Bäume extrem zurückschneidet, kann sie dadurch dadurch dauerhaft schädigen. Bei Bäumen, die der Baumschutzverordnung unterliegen oder deren Pflanzung im Bebauungsplan festgelegt ist, muss man dann "mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe rechnen", so die Stadt Memmingen in einer Mitteilung. In Memminger Gewerbegebieten gab es zuletzt gleich mehrere Fälle von sogenannten Stümmelschnitten. "Wenn Baumkronen gekappt und Versorgungsäste abgeschnitten werden und quasi nur noch der Stamm übrigbleibt, hat der Baum kaum eine Überlebenschance.

Es entstehen irreparable Schäden an dem Baum", betont Michael Koch, Amtsleiter beim Memminger Amt für Stadtgrün. Ein hohes Bußgeld erwartet in solchen Fällen den Eigentümer des Baumes bzw. Auftraggeber des Baumschnitts, aber auch die Firma, die den Rückschnitt durchgeführt hat. "Ist der Baum durch den Stümmelschnitt unwiederbringlich beschädigt, muss der Grundstückseigentümer einen neuen Baum nachpflanzen und dadurch den Vorgaben des Bebauungsplanes nachkommen", so die Stadt Memmingen in ihrer Mitteilung.
Rückschnitt nur bis Ende Februar
Allgemein gilt: Wer Hecken und Bäume in seinem Garten zurückschneiden möchte, kann dies noch bis Dienstag, 28. Februar, erledigen. Danach greift von 1. März bis 30 September das Bundesnaturschutzgesetz, das einen Rückschnitt vor allem zum Schutz von Vögeln temporär untersagt. Kleinere Schnittarbeiten sind allerdings auch im Frühjahr und Sommer möglich. Wer gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
