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Maskenpflicht und Basisschutz: Das gilt jetzt in Bayern

Corona-Maßnahmen in Bayern

Maskenpflicht und Basisschutz: Das gilt jetzt in Bayern

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    Markus Söder und das Bayerische Kabinett beraten am Dienstag über die weiteren Corona-Regeln in Bayern. (Symbolbild)
    Markus Söder und das Bayerische Kabinett beraten am Dienstag über die weiteren Corona-Regeln in Bayern. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk

    Obwohl Corona-Regeln, die aktuell gelten, würden an diesem Tag automatisch wegfallen.

    Ergebnisse der Kabinettssitzung

    In einer Pressekonferenz am Dienstag hat das bayerische Kabinett zur Corona-Lage Folgendes verkündet: Bayern wird den Basisschutz bis zum 30. April verlängern.  Basisschutz umfasst:

    • FFP2 Maskenpflicht in ÖPNV, Pflegeheimen, Krankenhäusern und auch in Flüchtlingsunterkünften
    • Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt. Nach den Osterferien wird neu beraten
    • Testpflicht auch für Beschäftigten in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Schulen

    Der Basisschutz gilt vom 3. bis zum 30. April. Ansonsten gilt:

    • Mindestabstand und Maskenpflicht in Innenräumen wird nur noch empfohlen
    • 2G und 3G läuft am Samstag aus
    • keine Hotspot-Regelung für Bayern

    Übergangsfrist endet am Samstag

    Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz war ein Aussetzen der meisten Corona-Beschränkungen schon am 20. März, dem "Freedom"-Day möglich. Bayern hat allerdings Gebrauch von der Übergangsfrist gemacht, die den Ländern erlaubte ihre Regeln bis zum 2. April weiterzuführen. Inzwischen steht dieses Datum aber kurz bevor. Daher fallen am Samstag viele Corona-Beschränkungen weg. Dazu gehören Corona-Zugangsregeln wie 2G und 3G.

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