Memmingen (bsk). - Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Memmingen hat gestern laut Polizei einen 34-Jährigen abweisen müssen, der seine Strafe antreten wollte, sich aber nicht ausweisen konnte. Daraufhin wandte sich der Mann Hilfe suchend an die Memminger Polizeidienstelle, wo mit Hilfe der Strafakte seine persönlichen Daten überprüft wurden.
Als sich der 34-Jährige bei der Justizvollzugsanstalt anmelden wollte, hatte er nach Angaben der Polizei zwar alle erforderlichen amtlichen Dokumente mitgebracht. Als Ersatz für seinen fehlenden Personalausweis hatte er allerdings lediglich seine Geburtsurkunde dabei. Da diese keine Fotos beinhaltete, mussten die JVA-Beamten den 34-Jährigen abweisen. 'Ganz verzweifelt hat er sich dann an uns gewendet', so ein Sprecher der Memminger Polizei. Mit Hilfe der Daten aus dem Polizei-Archiv ist der 34-Jährige schließlich identifiziert worden und konnte somit seine Strafe in der JVA antreten.