Kaufbeuren (ka). Ein bereits wegen Jagdwilderei vorbestrafter Landwirt wurde beim Kaufbeurer Landgericht wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt. Der Mann hatte sein geladenes Luftgewehr auf offener Straße herumgetragen. Als er eine Polizeibeamtin bemerkte, war er davongerannt, konnte aber wenig später gestellt werden. Der Angeklagte wurde zu 40 Tagessätzen von je 25 Euro verurteilt. Ohne Umschweife gab der Angeklagte zu, im März dieses Jahres sein geladenes Luftgewehr außerhalb seines Grundstücks bei sich getragen zu haben. Der Richter stellte daraufhin für alle Anwesenden klar, dass der Besitz eines solchen Luftgewehrs zwar erlaubt ist, dieses aber im öffentlichen Leben nicht mit sich geführt werden darf.
'Vor allem nicht in geladenem Zustand', fügte er hinzu. Der Landwirt begründete seine Straftat damit, dass eine Nachbarin ihn gebeten habe, die Spatzen vor ihrer Türe 'wegzuschießen'. Er habe lediglich Nachbarschaftshilfe leisten wollen, sagte der Angeklagte aus. Der Richter aber konfrontierte den Mann damit, dass er mit dem geladenen Gewehr in der Hand vor einer Polizeibeamtin geflüchtet sei. Als er wenig später gestellt werden konnte, hätte er angegeben, sich auf seinem eigenen Grundstück zu befinden und deshalb die Waffe mit sich führen zu dürfen. Zu den Vorwürfen - erst geflüchtet zu sein und dann die Beamtin belogen zu haben - schwieg der Angeklagte. Der Richter gelangte am Ende der Verhandlung zu folgendem Schluss: 'Wenn jemand vor der Polizei flüchtet und die Beamten anlügt, dann muss er ja wissen, dass sein Handeln nicht erlaubt ist.' Damit sei für ihn vorsätzliches Handeln erwiesen und er befand den Angeklagten für schuldig.