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Mann entblößt sich und zwickt Mädchen in die Brust

Kempten

Mann entblößt sich und zwickt Mädchen in die Brust

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    Mann entblößt sich und zwickt Mädchen in die Brust
    Mann entblößt sich und zwickt Mädchen in die Brust Foto: Alexander Kaya

    Am Ende gingen die Forderungen von Staatsanwältin und Verteidiger gehörig auseinander: Die Vertreterin der Anklagebehörde sah eine Haftstrafe als letzte Möglichkeit, während der Anwalt eine Bewährungsstrafe für durchaus vertretbar hielt. Letzterem schloss sich der Richter an. Denn der Mann, der wegen exhibitionistischer Handlungen auf der Anklagebank saß, gehöre in Therapie und nicht ins Gefängnis, meinte Hans-Peter Schlosser. Das sehe in solchen Fällen das Gesetz ausdrücklich vor.

    Wegen dreier Vorfälle war der Mann, der seit sieben Jahren arbeitslos ist, angeklagt. So hatte er im Februar vergangenen Jahres vor zwei jungen Mädchen in einem Zug die Hose heruntergelassen und eines der Mädchen zudem in die Brust gezwickt. In den beiden anderen Fällen hatte der Mann sich jeweils auf einem Stuhl am Fenster seiner Wohnung stehend vor jungen Damen entblößt. Dass sich alles tatsächlich so abgespielt hat, wie in den Anklageschriften beschrieben, ließ der 38-Jährige gleich zu Beginn über seinen Anwalt bestätigen.

    Doch Geständnis hin oder her: Besonders der erste Fall, betonte die Staatsanwältin, "muss schon zu denken geben". Der Mann habe die Mädchen im Zug in eine Situation gebracht, der sie sich nicht mehr hätten entziehen können. Dazu komme durch das Zwicken in die Brust ein Gewaltdelikt.

    Und nachdem der Mann bereits 1998, 2003 und 2004 wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt worden war, sei eine deutliche Steigerung in den Sexualdelikten zu erkennen. "Eine positive Sozialprognose kann ich da nicht ausstellen", so die Anklägerin.

    Der Angeklagte betonte indes, "dass es mir leid tut und ich verspreche, dass ich nie wieder in Erscheinung trete". Zudem, sprang sein Anwalt ihm bei, habe er ja zwei Jahre lang eine Gesprächstherapie gemacht, während der auch nichts mehr vorgefallen sei. Der Therapeut habe ihn dann entlassen, "weil er meinte, das sei ausgeheilt", sagte wiederum der 38-Jährige. Nun sei er bereits wieder in Behandlung, ab September wolle der Arzt ihm auch Medikamente geben.

    Elf Monate auf Bewährung

    Elf Monate auf Bewährung lautete schließlich das Urteil. Zudem muss der Angeklagte regelmäßig nachweisen, dass er die Therapie auch weiter macht. Und: Da der Mann betonte, er habe nun in einem Betrieb Aussicht auf ein Praktikum als Lagerist, muss er auch dazu einen Nachweis erbringen. Sollte es mit dem Praktikum nichts werden, muss der 38-Jährige Sozialstunden absolvieren. "Denn Müßiggang", sagte Richter Schlosser, "ist bei Ihnen offensichtlich aller Laster Anfang." Nachdem die Verhandlung wegen Abwesenheit des Angeklagten dreimal verschoben wurde, stellte Schlosser schließlich noch eines klar: "Sie müssen sich immer wieder bei uns melden, ich laufe Ihnen bestimmt nicht nach." Komme der Mann seinen Auflagen nicht nach, "schlägt der Blitz ein". Und mit der Bewährung sei es dann ganz schnell vorbei. Exhibitionismus - Wer exhibitionistische Neigungen hat, leidet laut Professor Dr. Peter Brieger, ärztlicher Direktor des Kemptener Bezirkskrankenhauses, nicht zwangsläufig unter einer weiteren psychischen Störung. Vielmehr handle es sich oft um eine isolierte Störung der sexuellen Präferenz. 'Die Ursachen', so Brieger, 'sind bis heute unklar.' - 'Es gibt gute und erfolgreiche sexualtherapeutische Behandlungen', sagt Brieger. Medikamente werden dafür in der Regel nicht eingesetzt. - Exhibitionistische Handlungen sind laut Gesetz strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Bezüglich dieser Straftat gibt es laut Amtsrichter Hans-Peter Schlosser eine Besonderheit im Gesetzestext. Dieser beschreibt, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann, 'wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird'.

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