Wer schon mal händeringend eine Toilette suchte, weiß, dass das eine sehr quälende Erfahrung ist. So wie ein 79-jähriger Sonthofer, bei dem es während des Einkaufs im Discounter plötzlich im Bauch rumorte. Seine Bitte, das Personal-WC nutzen zu dürfen, wurde abgelehnt. Der Senior quälte sich nach Hause, schaffte aber selbst die gut 200 Meter nicht und machte sich auf dem Gehweg in die Hose. Geschäfte und Betriebe müssen keinen Kunden aufs Personalklo lassen, der mal muss. Es ist die Entscheidung des Betriebsinhabers, sagt Birgit Linke von der Regierung von Schwaben. Nach dem Arbeitsstätten-/Arbeitsschutzrecht gebe es zwar kein generelles Verbot, Kunden auf Personaltoiletten zu lassen. Aber für Betriebe könnten unterschiedliche Anforderungen gelten. Ein Lebensmittel behandelnder Betrieb ist hygienisch ja anders zu bewerten als ein Baumarkt. Linke: „Es kommt auf den Einzelfall und die Verhältnisse vor Ort an.“
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