Er hat noch mal eine Chance bekommen: Ein 19-Jähriger aus Sonthofen ist vom Jugendschöffengericht wegen diverser Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, im Zeitraum von Winter 2011 bis Spätherbst 2013 in 15 Fällen Marihuana gekauft und in 62 Fällen im Freundeskreis weiterverkauft zu haben. Mit seinem Marihuana-Handel hatte er über 1.000 Euro Gewinn erzielt.
Das Geld wurde auf Betreiben des Angeklagten bereits von der Staatsanwaltschaft eingezogen. Das Marihuana hatte er in seinem Elternhaus versteckt. Der Angeklagte gehörte zu der Gruppe von Jugendlichen, die sich an Baggerseen und an der Iller zu gemeinsamen Raucherrunden getroffen hatten.
Mehr über die Vorgeschichte und das Urteil finden Sie im Allgäuer Anzeigeblatt vom 23.07.2014 (Seite 27). Das Allgäuer Anzeigeblatt erhalten Sie im ganzen Allgäu