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Mädchen abgefüllt und Wäsche gestohlen

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Mädchen abgefüllt und Wäsche gestohlen

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    Kaufbeuren/Ostallgäu (bbm). - Eine 14-Jährige wurde im Sommer 2004 in einem Party-Bauwagen 'regelrecht abgefüllt'. Später zogen ihr der heute 18-jährige Bauwagen-Besitzer und eine 16-Jährige Büstenhalter und Slip aus, um damit den Raum zu dekorieren. Die Mutter fand die 14-Jährige, die wegen 2,6 Promille Alkohol im Blut im Krankenhaus intensivmedizinisch versorgt werden musste, bewusstlos. Die beiden anderen jungen Leute erhielten dafür vom Jugendschöffengericht Arrest. Der 18-Jährige - er wurde wegen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen - erhielt einen einwöchigen Dauerarrest, die 16-Jährige einen Freizeitarrest wegen Diebstahls. Der Richter betonte, die Tat sei 'ein ganz enormer Eingriff in die Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte des Opfers'. Das Mädchen stand laut Schilderung der Mutter wochenlang unter dem Eindruck des Geschehens und musste in psychologische Behandlung. Aus dem Geständnis des 18-Jährigen und den Aussagen von Zeugen ließ sich folgendes Geschehen rekonstruieren: Die beiden Mädchen trafen sich mit zwei Bekannten und dem Angeklagten in dessen zum Partyraum umgestalteten Bauwagen. Der junge Mann mischte Wodka-Mix-Getränke und schenkte insbesondere der 14-Jährigen immer wieder nach. Ein Zeuge erklärte, das Opfer sei, als es weiteren Alkoholkonsum ablehnte, zum Weitertrinken animiert worden. Die 14-Jährige lag schließlich völlig betrunken auf einem Sofa. Weil sie sich erbrach, wurde sie laut Aussage eines Zeugen nach draußen gebracht. Sie lag dann offenbar eine Zeitlang im Regen.

    Als die Mutter des Mädchens auf der Suche nach ihrer Tochter vorbei kam, hatten die jungen Leute die 14-Jährige wieder in den Bauwagen gebracht. Ihre Tochter sei 'dreckig, pitschnass und nicht mehr ansprechbar' gewesen, erinnerte sich die Mutter. Besonders alarmiert habe sie, dass die Jeans des Mädchens offen war und die 14-Jährige keine Unterwäsche mehr trug. Sie habe eine Vergewaltigung befürchtet, zumal sie von den Anwesenden keine schlüssigen Erklärungen erhalten habe. Das Mädchen erklärte jetzt vor Gericht, der Angeklagte habe sie damals aufgefordert, ihm ihre Unterwäsche für die Wand des Bauwagens zu überlassen, an der schon andere Wäschestücke hingen. Dies habe sie abgelehnt. An den Vorfall selbst konnte sie sich nicht erinnern. Der Angeklagte sagte aus, dass zunächst die Mitangeklagte dem Opfer den Slip mit einer Schere seitlich aufgeschnitten und weggenommen habe. Kurz darauf habe er selbst dem Mädchen den BH ausgezogen, indem er die Träger durchtrennte und den Verschluss öffnete. Die beiden bedauerten vor Gericht den Vorfall. Die 16-Jährige hat ihrer ehemaligen Freundin mittlerweile neue Unterwäsche geschenkt. Sie ließ über ihren Anwalt erklären, sie könne sich an den fraglichen Abend wegen starker Alkoholisierung nicht mehr konkret erinnern, wolle aber nicht ausschließen, dass sie den Slip abgeschnitten habe. Der Richter nahm den Vorfall im Urteil zum Anlass, auf 'das unsägliche Bauwagen-Unwesen' und hierbei insbesondere auf den ungebremsten Alkoholkonsum Minderjähriger einzugehen. Es wäre an der Zeit, dass die zuständigen Behörden dagegen etwas unternehmen, so der Vorsitzende. Und: 'Wenn das Ganze im Haschisch-Bereich stattfände, würde der ganze Landkreis Kopf stehen.'

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