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Lockerungen an der deutsch-österreichischen Grenze: Besuch von Lebenspartnern wieder möglich

Coronavirus

Lockerungen an der deutsch-österreichischen Grenze: Besuch von Lebenspartnern wieder möglich

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    Ab sofort dürfen sich Paare aus Deutschland und Österreich auch über die Landesgrenzen hinweg wieder treffen. (Symbolbild)
    Ab sofort dürfen sich Paare aus Deutschland und Österreich auch über die Landesgrenzen hinweg wieder treffen. (Symbolbild) Foto: PhotoMix-Company von Pixabay

    +++Update vom 10. April um 18:38 Uhr+++ Laut Landratsamt findet die Regelung wohl noch keine Anwendung. Daher habe sich Landrat Elmar Stegman nach eigener Aussage an die bayerische Staatsregierung gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.  Das Landratsamt Lindau hat gute Nachrichten für alle Lebenspartnerschaften über Deutschland und Österreich hinweg. Denn heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitgeteilt: "Der Besuch eines Lebenspartners auch über die Landesgrenze hinweg möglich ist." Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Lindau hervor.   Seit der Einführung der Grenzkontrollen war es für einige Paare nicht mehr möglich sich zu treffen. "Es hatten sich in der vergangenen Woche Betroffene gemeldet, die um Unterstützung gebeten haben“, erklärt Landrat Elmar Stegmann. Daher ließ das Landratsamt die rechtliche Auslegung der gestern in Kraft getretenen Einreise-Quarantäneverordnung über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüfen. Neben dem deutschen Ministerium gab auch der Voralberger Landeshauptmann Markus Wallner bekannt, "dass aufgrund von Neuregelungen an der Grenze Lebenspartnern ein Besuch nun wieder gestattet ist." Allerdings muss es bei einem Besuch auf bestimmte Regeln geachtet werden. So muss ein Deutscher, wenn er seine/n Lebenspartner/in im Ausland besucht, innerhalb von 48 Stunden wieder nach Deutschland zurückkehren. "Auch der im Ausland lebende Partner kann seinen Lebenspartner in Deutschland besuchen, unabhängig davon, ob er sich vor Grenzübertritt länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat", schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

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