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Lockdown Light: Was heißt das

Coronavirus

Lockdown Light: Was heißt das

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    Lockdown Light: Was heißt das
    Lockdown Light: Was heißt das Foto: Pixabay/Pixelio

    Bund und Länder haben das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgelegt. Demnach gelten ab Montag (02.11.) deutschlandweit zusätzliche Regelungen, die bis Ende November befristet sind. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:

    • Für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit gilt: Er ist nur noch mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstandes erlaubt (max. mit 10 Personen)
    • Schulen und Kindergärten und Kitas bleiben geöffnet
    • Inländische touristische Übernachtungsangebote sind verboten, notwendige Reisen und Geschäftsreisen sind erlaubt
    • Auf private Reisen (wie Verwandtschaftsbesuche) soll möglichst verzichtet werden
    • Freizeiteinrichtungen (u.a. Theater, Schwimmbäder, Kinos, Fitnessstudios, Freizeit- und Amateursportbetrieb) müssen schließen
    • Unterhaltungs-Veranstaltungen sind verboten (zB. Konzerte)
    • Bei Veranstaltungen im Profi-Sport sind keine Zuschauer erlaubt
    • Gastronomiebetriebe müssen schließen.  Ausgenommen sind Take-away-Angebote oder Lieferdienste sowie Kantinen.
    • Groß- und Einzelhandel dürfen unter bestimmten Vorgaben weiter öffnen
    • Körperpflege-Dienstleistungsbetriebe (u.a. Kosmetikstudios, Tattoo-Studios) müssen schließen. Friseurbetriebe dürfen weiter geöffnet bleiben
    • Sozial- und Jugendhilfe-Einrichtungen etc. dürfen weiter öffnen
    • Der Bund stellt finanzielle Hilfen für Unternehmen und Co. bereit bzw. verlängert diese. 70% für Konzerne und 75% für Mittelständische Unternehmen und den Einzelhandel, gemessen am Umsatz im Oktober des vergangen Jahres

    Nach Ablauf von zwei Wochen (16.11.2020) würden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten, heißt es in dem Beschluss. Zum Nachlesen gibt es den kompletten Beschluss des Bund Länder Treffens hier.

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