Das Fahrverbot für Lastwagen über den Tiroler Fernpass mit Ausnahmeregelungen auch für Allgäuer Firmen muss neu geregelt werden. Grund ist ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.
Der Verfassungsgerichtshof störte sich an Ausnahmen die für Firmen auf österreichischer aber auch auf allgäuer Seite gelten. Die Ausnahmen diskriminieren andere Frachtunternehmen die nicht aus der Region stammen. Klar sei so die Richter dass Fahrten im Rahmen des Ziel und Quellenverkehrs zum Be- und Entladen vom Fahrverbot ausgenommen seien. Allerdings nutzen manche Firmen die Verbotsstrecke auch für den Transitverkehr während andere Umwege fahren müssten das ist laut der Richter so nicht in Ordnung. Bis Jahresende muss eine neue Lösung gefunden werden.