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"Lindau liegt nicht an den typischen Schleuserrouten"

Lindau / Pfronten

"Lindau liegt nicht an den typischen Schleuserrouten"

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    "Zwölf sind viel", sagt Peter Mayer. Der stellvertretende Leiter der Schleierfahndung Lindau meint damit das Dutzend illegaler Einwanderer aus dem Irak, das vor Kurzem am Bodensee aufgegriffen wurde (wir berichteten). Normalerweise "liegt Lindau nicht an den typischen Schleuserrouten". Eine davon verlaufe zum Beispiel entlang der A 8 zwischen München und Salzburg.

    Bis zum Oktober 2009 verzeichnete Mayer im Bereich Lindau 115 unerlaubte Einreisen. Nur die acht Iraker vor Kurzem - vier griff die Bundespolizei auf - zählt er jedoch zu den typischen illegalen Einwanderer, sprich zum Beispiel Flüchtlinge aus Krisengebieten. Alles andere waren unerlaubte Einreisen, unter die auch ein Schweizer fällt, der seinen Pass nicht dabei hatte oder ein Türke aus Österreich, der vergessen hatte, seine Aufenthaltserlaubnis dort zu verlängern.

    "Bei uns sind es Einzelfälle", sagt Mayer. Die letzte größere Zahl illegaler Einwanderer sei vergangenes Jahr im Herbst gefasst worden. Seitdem sei es ruhig gewesen. Vor einigen Jahren jedoch war das noch anders. Mayer erinnert sich an eine regelrechte "Schwemme illegaler Einwanderer in den 90er Jahren".

    Damals seien hauptsächlich Kurden verbotenerweise eingereist. Mittlerweile sind es viele Iraker. Die Herkunft der illegalen Einwanderer und ihre Zahl "hängen immer von den Entwicklungen in anderen Nationen ab", erklärt Mayer. "Während des Irakkrieges zum Beispiel hatten wir auch hier mehr Illegale."

    Bei den Schleierfahndern in Pfronten (Ostallgäu) ist die Lage laut deren Leiter Siegmund Gast ebenfalls "nicht auffällig". Dort wurden in diesem Jahr etwa 20 unerlaubte Einreisen registriert. "Das ist nicht die Welt, gemessen an dem Personenverkehr hier", sagt Gast. Seine Dienststelle, die zur Fahndung Lindau gehört, ist zuständig für das Gebiet von Füssen bis Kempten, Buchloe, Memmingen und Neu-Ulm. Einen Fall wie in Lindau gab es dort schon seit Jahren nicht mehr, so Gast.

    Keine Strafverfolgung

    Mit einer Strafverfolgung müssen illegale Einwanderer in Deutschland laut Mayer nicht rechnen. Wer gefasst wird, kann einen Asylantrag stellen. Dafür wird er weitergeleitet an die Zentrale Aufnahmestelle in München. Wird das Schutzersuchen genehmigt, darf der Antragsteller bleiben. Wenn nicht, muss er in sein Heimatland zurück.

    In der zentralen Aufnahmestelle wird auch geprüft, ob der illegale Einwanderer bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat. Ist das der Fall, kommt er in Abschiebehaft und wird nach drei bis vier Wochen in dieses Land zurück gebracht. Weitere Strafmaßnahmen folgen in der Regel nicht.

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