Kempten(bec). - Mobil gegen Mobilfunk machen derzeit die Anwohner Lettens, einer kleinen Anhöhe östlich der Ludwigshöhe. Auf dem Dach eines Anwesens dort befindet sich bereits ein Sendemast des Mobilfunkanbieters Vodafone, nun soll noch ein weiterer von E-Plus dazukommen. 'Es kann nicht sein, dass ein Einzelner aus finanziellen Gründen die Gesundheit eines ganzen Stadtteils gefährdet', schimpft Roland Immerz, Mitglied einer Interessengemeinschaft gegen den Mobilfunk, die Unterschriften gegen den geplanten Mast gesammelt hat. Nun erhoffen sich die Lettener Schützenhilfe von der Stadt. Den ersten Mast habe man ja noch geschluckt, aber gegen einen zweiten müssten die Lettener sich wehren, findet Albert Mayer. Der 86-Jährige wohnt keine 50 Meter von dem bestehenden Vodafone-Sendemast entfernt und sorgt sich vor allem auch um die Gesundheit der jungen Familien, die auf der Ludwigshöhe wohnen. Nach Ansicht der Interessengemeinschaft würden sich die Strahlen bei einem zweiten Sendemast verdoppeln. Die Mitglieder fürchten um ihre Gesundheit. 'In unserer Familie gibt es eine lange Krebsvorgeschichte', sagt beispielsweise Ulrike Fuchs, die mit ihrer Familie in Letten wohnt. Laut Immerz hätten Messungen einer Münchner Elektronikfirma in Letten 1500 Mykrowatt Strahlung pro Quadratmeter ergeben. Schon bei 300 bis 400 Mykrowatt jedoch könnten Schäden für die Gesundheit entstehen. Um sich gegen einen weiteren Sendemast zu wehren, hat die Interessengemeinschaft in Letten und auf der Ludwigshöhe Nord 115 Unterschriften gesammelt. Diese wolle man der Stadt vorlegen, die sich gegen den geplanten Mast von E-Plus wehren soll. Zwar könne man Handys heute nicht mehr wegdiskutieren, aber die Strahlungen müssten geringer gehalten werden. 'Als Eltern müssen wir etwas gegen den Ausbau der Mobilfunkstandorte unternehmen', so Immerz. Dass die Lettener mit ihrer Interessengemeinschaft Erfolg haben, davon ist Peter Riegg, Leiter des Bauverwaltungs- und Bauordnungsamts, nicht überzeugt. Bei Letten handle es sich um einen Außenbereich, nicht um ein reines Wohngebiet, wo generell keine Mobilfunkmasten aufgestellt werden dürften. In Gewerbe- oder Mischgebieten seien die Mobilfunkanbieter nur dazu verpflichtet, der Immissionsschutzbehörde, also dem Umweltamt, zwei Wochen vor der Errichtung ihres Mastens ein Unbedenklichkeitsgutachten der Regulierungsbehörde vorzulegen. Die Baubehörde könne den Standort lediglich nach städtebaulichen Gesichtspunkten prüfen. Und für einen Mast, der unter zehn Metern Höhe liege, brauche man ohnehin keine Genehmigung.
Kaum Spielraum für Alternativen Laut dem Mobilfunkpakt zwischen Betreibern und kommunalen Spitzenverbänden müsse die Stadt bei Einwänden gegen einen Standort eine Alternative vorschlagen. Doch weil die Netze bestimmte Suchkreise hätten, innerhalb derer die Masten errichtet werden müssen, sei der Spielraum für Alternativen meist sehr klein, so Riegg. Außerdem gelte für das Anbringen von Sendemasten auf Privathäusern auch Privatrecht: 'Wenn der Hausbesitzer einverstanden ist, können weder die Stadt noch die Anwohner etwas dagegen tun.' Zudem kann sich Riegg vorstellen, dass die Summen, die Mobilfunkbetreiber willigen Hausbesitzern zukommen lassen 'nicht unerheblich sind'. Zumal, da das Thema immer höhere Wellen schlage. Die einzige Möglichkeit, die Ausbreitung der Standorte einzudämmen, sehe er in einer klaren Verringerung der noch sehr hoch angesetzten Grenzwerte.