Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hatte angesichts von Fotos der betroffenen Kühe jedoch keinen Zweifel daran, dass die Maßnahme des Amtes berechtigt war, und wies die Klage ab. Das Veterinäramt hofft unterdessen, dass die Verbesserung der Situation im betreffenden Kuhstall, wegen der es das Lieferverbot wieder aufhoben hatte, auf Dauer ist.
Kuhdreck