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Landwirt aus Waltenhofen wegen Kuhfladen auf Straße angezeigt

Viehtrieb

Landwirt aus Waltenhofen wegen Kuhfladen auf Straße angezeigt

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    Landwirt aus Waltenhofen wegen Kuhfladen auf Straße angezeigt
    Landwirt aus Waltenhofen wegen Kuhfladen auf Straße angezeigt Foto: Hermann Ernst

    Wenn der Landwirt Karl Mayer in Waltenhofen-Oberdorf (Oberallgäu) seine 31 Kühe in den vergangenen Wochen durchs Dorf auf die Weide trieb, tat er dies mehrmals unter Beobachtung der Polizei.

    Und auch, wenn er sagt, er habe sich stets freundlich-ironisch bei den Beamten für ihre Hilfe beim Austreiben bedankt - innerlich brodelt es in ihm. 'Mich nervt diese Sache', sagt Mayer.

    Anfang Juli erstattete jemand anonym Anzeige gegen die Landwirtsfamilie Mayer. Der unbekannte Beschwerdeführer stört sich an den Hinterlassenschaften der Tiere: Kuhfladen auf der Straße. Der Vorwurf lautet demzufolge auf eine unzulässige Verschmutzung der Fahrbahn, wie Polizeisprecher Christian Owsinski sagt. Geregelt ist dies im Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung.

    Dort heißt es: 'Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen (), wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen ().' In der Konsequenz bedeutet dies: Kuhdreck auf der Straße stellt nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit dar.

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