Mit der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden weitere Regelungen für Besuche in Pflegeheimen und stationären Behinderteneinrichtungen geschaffen.
Sonderregelungen bei Heimbesuchen an Weihnachten
Besonders zu beachten ist nach dem neuen Paragraph 9, dass jeder Bewohner von täglich höchstens einer Person besucht werden darf. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen Besuchskonzepten der Einrichtungen. Besucher müssen darüber hinaus über ein negatives Testergebnis im Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Dieses ist beim Besuch der Einrichtung auf Verlangen nachzuweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden alt und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. An den Weihnachtsfeiertagen gilt eine Sonderregelung: vom 25. bis 27. Dezember darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch durchgeführt worden sein. Zudem hat jeder Besucher zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Die PCR-Tests können auch in den Testzentren des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten durchgeführt werden. Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten und die Möglichkeit einer Online-Terminanmeldung gibt es auf derInternetseite des Landratsamtes. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Tests in den Testzentren kann es insbesondere am 24. Dezember zu Verzögerungen von mehreren Tagen bis zur Ergebnisübermittlung kommen.
Schnelltests in Kempten und Sonthofen
Für Besucher von stationären Einrichtungen, die trotz der erweiterten Öffnungszeiten der Testzentren kurzfristig einen Test benötigen, wird es in Kempten und Sonthofen die Möglichkeit geben, einen Schnelltest durchführen zu lassen. Ehrenamtliche des Bayerischen Roten Kreuzes Kempten-Oberallgäu richten in Zusammenarbeit mit der Stadt Kempten und dem Landratsamt Oberallgäu entsprechende Teststationen ein. Im Testzentrum in Sonthofen (Marktanger) sowie im Rot-Kreuz-Haus in Kempten (Haubenschloßstraße 12) werden am Ersten und Zweiten Weihnachtsfeiertag in der Zeit von 9 bis 11 Uhr Tests vorgenommen und die dazugehörigen Bescheinigungen erstellt. Weil hier eine Anmeldung an den beiden Tagen nicht erforderlich ist, kann es zu Wartezeiten kommen. Zu den Testungen ist lediglich ein Ausweispapier mitzubringen.
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