Am 9. März ist Funkensonntag. Hinweise, was bei den Brauchtumsfeuern zu beachten ist, gibt das Landratsamt in Sonthofen. Funkenfeuer sind demnach bei der örtlichen Gemeinde und der Feuerwehr anzuzeigen. Zu melden ist auch, wer für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist.
Als Brennstoff dürfen nur unbehandelte, möglichst trockene Hölzer verwendet werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten. Laut Mitteilung werden die Funken stichprobenartig kontrolliert. Brandbeschleuniger zum Entzünden (wie Benzin, Heizöl, oder Dieselkraftstoff) sind verboten. Nicht verbrannt werden darf behandeltes Holz und Altholz.
Mehr zu den Vorschriften rund um das Funkenfeuer finden Sie im Allgäuer Anzeigeblatt vom 03.03.2014 (Seite 32). Das Allgäuer Anzeigeblatt erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper