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"Läuse muss man sofort behandeln"

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"Läuse muss man sofort behandeln"

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    Sie gehören zu den unerwünschten Dauergästen in Kindergärten und Schulen. Die Rede ist von Läusen, die vor allem nach den Ferien gehäuft auftreten. Wir haben darüber mit Christine Münzberg, Leiterin der zuständigen Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Lindau, gesprochen. Sie gibt Tipps, wie man schnell reagieren kann.

    Läuse werden immer noch von vielen Menschen mit mangelnder Hygiene in Verbindung gebracht. Stimmt das?

    Christine Münzberg: Nein. Der Irrglaube ist aber weit verbreitet. Tatsache ist, dass jederman Kopfläuse bekommen kann. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene sofort mit einem geeigneten Mittel behandelt werden.

    Was können Patienten tun?

    Münzberg: Patienten sollten zu Mitteln greifen, die Kopflausbefall nachweislich tilgen. Die Anwendungshinweise sind dabei genauestens zu beachten. Sorgfältiges, nasses Auskämmen, Strähne für Strähne, mit Nissenkamm, Lupe und gutem Licht alle vier Tage ergänzen diese Behandlung.

    Einmal reicht aber nicht?

    Münzberg: Acht bis zehn Tage nach der ersten Behandlung muss man das Mittel auf jeden Fall ein zweites Mal anwenden, selbst wenn keine Läuse zu sehen sind. Auch alle Familienmitglieder müssen sich mit Lupe und bei Tageslicht gegenseitig auf Kopfläuse untersuchen, ansonsten verbreiten sich die Läuse stetig weiter.

    Behandelt werden muss auch die Bettwäsche..

    Münzberg: Ja, natürlich. Bettwäsche des Betroffenen muss bei 60 Grad gewaschen werden, ebenso Textilien, die mit dem Haar in Berührung gekommen sind. Kuscheltiere müssen für drei Tage in gut verschließbare Plastikbeutel oder in die Gefriertruhe, damit die Schmarotzer aushungern oder absterben.

    Viele verschweigen einen Befall mit Läusen, weil es ihnen peinlich ist.

    Münzberg: Das darf aber nicht sein. Eltern müssen Kindergärten, Horte und Schulen sofort benachrichten, wenn ihre Kinder von Kopfläusen befallen sind. Das gilt auch, wenn die Kinder bereits behandelt wurden. Schul- oder Kindergartenleitungen informieren dann die Eltern der betroffenen Gruppen oder Klassen anonym, damit diese ihre Kinder auf Kopfläuse untersuchen. Gleichzeitig geht eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Fairerweise sollten Eltern auch Spielkameraden oder andere informieren, die mit dem Kind in Berührung gekommen sind.

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