Das Landratsamt Ostallgäu weist auf die Möglichkeit der Kostenerstattung im Bereich der Schülerbeförderung hin. Fahrten mit dem Pkw vorher genehmigen lassen. Noch bis zum 31.10.2013 können Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen die Möglichkeit nutzen, die für ihren Schulweg im Schuljahr 2012/2013 entstandenen Kosten durch den Landkreis Ostallgäu ersetzt zu bekommen.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Soll der Schulweg im laufenden Schuljahr 2013/2014 mit dem Auto zurückgelegt werden, ist eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise möglich. Um eine evtl. Kostenerstattung nicht zu gefährden gilt es, sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abzustimmen.
Grundsätzlich werden Anträge genehmigt, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht bzw. die Nutzung des Autos an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt. Genehmigt werden zudem Anträge von Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Berufs-, Berufsfachschüler sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen.