Eigentümer einer Immobilie können Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – allerdings maximal 1.200 Euro im Jahr. Das gilt seit Januar auch für die Schaffung neuen Wohnraums.
Ob ein neues Bad, Fenster oder Heizung, die Eigentümer können das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Kleine Einschränkung: Es können 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 1.200 Euro jährlich geltend gemacht werden.
In den 1.200 Euro inbegriffen sind Arbeitslohn und die Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten wie das neue Waschbecken oder der Heizkörper können nicht abgesetzt werden. Bitten Sie Ihre Handwerker immer darum, Arbeitszeit und Materialkosten in der Rechnung getrennt aufzulisten, raten deshalb die Steuer-Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH ).
Per Überweisung bezahlen
Die Experten haben einen weiteren Tipp: Bezahlen Sie sämtliche Rechnungen per Überweisung. Die Rechnungen und Überweisungsnachweise – wie zum Beispiel den Kontoauszug – legen Sie im Original Ihrer Steuererklärung bei. Außerdem empfiehlt es sich, von allen Rechnungen und den entsprechenden Überweisungsnachweisen eine Kopie zu machen, bevor die Steuererklärung ans Finanzamt geht.
Renovieren und sanieren wird gefördert
Das Finanzamt denkt in drei Kategorien: Es gibt Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung neuen Wohnraums. Unter Renovierungsmaßnahmen fällt alles, was ein Haus instand hält oder modernisiert – zum Beispiel das neue Parkett oder Badezimmer. Im Amtsdeutsch ist das der Erhaltungsaufwand.
Sanierungsmaßnahmen hingegen sind für das Finanzamt Herstellungskosten. Das ist immer dann der Fall, wenn drei von vier Ausstattungs- Kernbereichen verbessert werden. Die Kernbereiche sind Sanitär, Elektro-Installation, Fenster und Heizung. Eigentümer, aber auch Mieter, können 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal 1.200 Euro in ihrer Steuererklärung eintragen.
Freuen können sich auch alle Eigenheimbesitzer, die neuen Wohnraum schaffen. Also zum Beispiel den Balkon in einen Wintergarten umwandeln oder die Garage in ein Wohnzimmer. Denn: Am 10. Januar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht, dass ab sofort auch die Schaffung neuen Wohnraums steuerlich begünstigt ist.