Ein Verfahren wie der Kemptener Drogenprozess ist für die Angehörigen der Beteiligten eine Qual – erst recht, wenn im Laufe der Verhandlung intime Details aus dem Privatleben öffentlich breitgetreten werden. Dass ein Gericht die Intimsphäre Betroffener als wertvolles und besonders schutzwürdiges Gut einordnet, ist im Grundsatz richtig.
Doch gerade im Fall des hochrangigen Polizisten Armin N., an dessen offenkundigen Verfehlungen die Menschen in besonderem Maß Anteil nehmen, ist mit der Information der Öffentlichkeit ebenfalls ein elementarer Anspruch verknüpft. Und auch diesem muss die Justiz besonders verpflichtet sein.
Eine salomonische Lösung wäre es, die Öffentlichkeit nicht komplett auszuschließen, sondern nur in den Sequenzen, die tatsächlich die Intimsphäre Betroffener berühren. So würde das Gericht beidem Rechnung tragen: Opferschutz und dem Recht der Bürger auf ein transparentes Verfahren.